Wir haben über 120 kantonale und branchenspezifische Ausgleichskassen, alle mit den gleichen Beitrags- und Rentensätzen. Nur die Verwaltungskosten sind unterschiedlich und angesichts dieser Doppelspurigkeiten natürlich viel zu hoch. Diese Kosten werden übrigens ausschliesslich den Unternehmungen und den Selbständigen belastet. Und wenn wir schon von den Selbständigen reden: Diese werden von der AHV doppelt abgezockt, denn sie zahlen ihre Beiträge nicht nur auf dem Arbeitseinkommen wie die Angestellten, sondern auch auf Zinsen und Gewinnen. Falls sie mangels Nachkommen über das Pensionsalter hinaus arbeiten (müssen), zahlen sie weiterhin Beiträge, ohne dass sich ihre Rente dadurch verbessert. Aber dies wird alles geschluckt, denn die AHV ist erstens keine Versicherung sondern eine reine Steuer und zweitens eine heilige Kuh, die man nicht hinterfragen darf.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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