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Weniger Lärm von der Autobahn – zieht die Kirche nun nach?

Erstellt von Heinz Köpfer, Volketswil | |   Unsere Zeitung

Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass auf der A1 im Abschnitt Zürich-Nord und Brüttisellen das Tempo von 22 bis 7 Uhr morgens aus Lärmschutzgründen – und weil die Hälfte der Bevölkerung zu dieser Zeit noch schlafe – auf 80 km/h reduziert wird. Ist dieser Entscheid des höchsten eidgenössischen Gerichts nun auch wegweisend für die Reformierte Kirchgemeinde Volketswil? Zieht sie nun nach und verschiebt den ersten werktäglichen Glockenschlag auf 7 Uhr, was ich schon mehrmals zugunsten eines ungestörten Schlafs gefordert hatte?

Im Februar 2022 wies ich die Kirchenpflege auf einen Entscheid der Reformierten Kirchgemeinde Zürich hin, welche die Glocken seit dem 1. April letzten Jahres bis 7 Uhr ruhen lässt, und forderte dasselbe Regime für Volketswil. Meinem Begehren wurde, wie vermutet, eine Absage erteilt. Die Verantwortlichen begründeten ihren negativen Bescheid mit «positiven Rückmeldungen» und Zitaten aus der Polizeiverordnung, welche einen frühen Glockenschlag zulässt. Vielleicht müsste man die Kirchgemeindemitglieder auch mal mit einer unbeliebten Neuausrichtung konfrontieren? Bekanntlich leiden die Kirchen unter vielen Austritten. Gut möglich, dass sich dieser Trend mit fortschrittlichen Entscheiden bremsen liesse. Meine Hoffnung stirbt zuletzt. Gerne erwarte ich positive Zeichen aus dem Kirchgemeindehaus und bitte Uneinsichtige, mir keine anonymen Schreiben in den Briefkasten zu legen. 

Heinz Köpfer, Volketswil

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