Im Februar 2022 wies ich die Kirchenpflege auf einen Entscheid der Reformierten Kirchgemeinde Zürich hin, welche die Glocken seit dem 1. April letzten Jahres bis 7 Uhr ruhen lässt, und forderte dasselbe Regime für Volketswil. Meinem Begehren wurde, wie vermutet, eine Absage erteilt. Die Verantwortlichen begründeten ihren negativen Bescheid mit «positiven Rückmeldungen» und Zitaten aus der Polizeiverordnung, welche einen frühen Glockenschlag zulässt. Vielleicht müsste man die Kirchgemeindemitglieder auch mal mit einer unbeliebten Neuausrichtung konfrontieren? Bekanntlich leiden die Kirchen unter vielen Austritten. Gut möglich, dass sich dieser Trend mit fortschrittlichen Entscheiden bremsen liesse. Meine Hoffnung stirbt zuletzt. Gerne erwarte ich positive Zeichen aus dem Kirchgemeindehaus und bitte Uneinsichtige, mir keine anonymen Schreiben in den Briefkasten zu legen.
Heinz Köpfer, Volketswil
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