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Von Reich zu Arm anstatt von Jung zu Alt?

Erstellt von Peter Kaufmann, Volketswil | |   Unsere Zeitung

Massgebend für die AHV-Abzüge bei Erwerbstätigen ist die Gesamtlohnsumme, egal ob das Jahresgehalt in 12, 13 oder gar 14 Monatslöhnen ausbezahlt wird. Diese Abzüge werden im Lohnausweis vom Bruttolohn abgezogen und sind somit steuerlich nicht relevant. Gleich verhält es sich mit den Abzügen für die berufliche Vorsorge. Soviel zu den Fakten.

Dass der Wunsch nach einer 13. AHV-Rente gross ist, ist verständlich. Die fixen Kosten für Wohnen und Krankenkasse/Gesundheit etc. werden mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Alter nicht kleiner, im Gegenteil. Eine teilweise Steuerbefreiung für tiefe Renteneinkommen könnte helfen, den Betroffen den Gang zum Sozialamt zu ersparen. Davon würden sogar lediglich die Rentner profitieren, welche in der Schweiz leben. Das von den Gegnern einer 13. AHV-Rente angeführte Argument des "Giesskannenprinzips", scheint bei den Kinder- und Ausbildungszulagen niemanden zu stören. Denn keine Partei greift dieses Thema auf. Personen mit Einkommen über 180'000 Franken pro Jahren sollten gut auf Kinder- und Ausbildungszulagen verzichten können. Dafür könnten die Familienzulagen für Arbeitnehmende mit tieferen Einkommen erhöht werden, um die Familien zu entlasten.

Und zu guter Letzt werden die AHV-Renten durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Vielleicht wäre es Zeit einen Systemwechsel zu überdenken, nämlich statt bisher von Jung zu Alt, zukünftig von Reich zu Arm. Schliesslich heisst es ja Sozialversicherung. Möglich, dass Bundesrat und Parlament bei dieser Abstimmung wieder die Quittung bekommen, da die Sorgen und Nöte der eigenen Bürger nicht ernst genommen werden.

Peter Kaufmann, Volketswil

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