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Urnengang vom 18. Juni 2023: Verpackungsfehler

Erstellt von Gemeindeverwaltung Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Beim Versand der Abstimmungsunterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023 kam es bei unserem externen Verpackungsdienstleister bedauerlicherweise zu einem Verarbeitungsfehler. Betroffen sind gemäss heutigem Kenntnisstand rund 5 Prozent der stimmberechtigten Personen.

Seit Jahren lässt die Gemeinde Volketswil das Abstimmungsmaterial erfolgreich über eine externe soziale Einrichtung einpacken. Rückmeldungen sowie weiteren Abklärungen zufolge mussten wir leider feststellen, dass es beim Einpacken der Abstimmungsunterlagen durch unseren externen Verpackungsdienstleister zu einem Fehler kam. Gemäss aktuellen Informationen wurden die betroffenen Personen (ca. 5 Prozent der stimmberechtigten Personen) fälschlicherweise nur mit den Abstimmungsunterlagen der röm.-kath. Kirchgemeinde bedient.

Wir evaluieren derzeit mit Hochdruck den Umfang des Verpackungsfehlers, um die betroffene Personengruppe möglichst exakt eingrenzen zu können. Wir melden uns anfangs nächster Woche beim betroffenen Personenkreis mit weiteren Informationen und einem persönlichen Schreiben. Selbstverständlich wird sichergestellt, dass sämtliche stimmberechtigten Personen rechtzeitig über vollständige und korrekte Abstimmungsunterlagen verfügen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Abstimmungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit. Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und entschuldigen uns für den Verpackungsfehler.

Sind Sie vom Verpackungsfehler betroffen? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an einwohner@volketswil.ch oder rufen Sie uns an
(Tel. 044 910 26 26).

Unterschiedliche Stimmberechtigungen

Bitte beachten Sie weiter, dass am Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023 die stimmberechtigen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche im Kanton Zürich über die neue Kirchenordnung entscheiden. Aufgrund der Konfession bestehen unterschiedliche Stimmberechtigungen. Während bei den kommunalen und eidgenössischen Vorlagen und Wahlen nur Schweizer BürgerInnen stimmberechtigt sind, sind römisch-katholische ausländische Staatsangehörige über 18 Jahre mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung bei der Abstimmung über die Kirchenordnung ebenfalls stimmberechtigt.

Gemeindeverwaltung Volketswil

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