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Teuerungsausgleich gemäss Personalverordnung

Erstellt von Schulpflege Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2022 für das kantonale Personal eine Teuerungszulage von 3.5 Prozent beschlossen, welche per 1. Januar 2023 direkt in die kantonalen Lohnklassen (Grundlöhne) einfliessen soll. Dieser Entscheid hat der Regierungsrat am 22. Dezember 2022 nach der Budgetberatung des Kantonsrates definitiv bestätigt.

Gemäss Art. 42 der Personalverordnung der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Volketswil gelten die für das Staatspersonal anwendbaren Beschlüsse über Teuerungszulagen, Reallohnerhöhungen oder Lohnreduktionen in der Regel auch für das Personal der Gemeinde. Gestützt auf die Personalverordnung hat die Schulpflege für die Grundlöhne der kommunal Angestellten der Schulgemeinde per 1.1.2023 daher ebenfalls einen Teuerungsausgleich von 3.5 Prozent beschlossen.

Schulgesundheit: Neues Präventionskonzept

Die Schulleitungskonferenz hat ein neues Präventionskonzept erarbeitet, das ab Schuljahr 2023/24 für alle sieben Volketswiler Schulen gilt. Es orientiert sich an den Strukturen und den Inhalten des Lehrplans 21 und verknüpft jeden Zyklus mit zwei Themen­bereichen aus der Präventionsarbeit. Als Fundament für die insgesamt sechs thematischen Schwer­punkte dienen neben dem Lehrplan auch die bereits in den Schuleinheiten vorhanden Ansätze zur präventiven Arbeit im Schulalltag sowie ein Bezug zu den pädagogischen Leitsätzen der Schule Volketswil.

Neues «Schulfenster» online

Die neue Ausgabe des «Schulfenster» ist seit Mittwoch, 21. Dezember 2022, online. Die Schulpublikation gibt Einblick in das Schulleben der Volketswiler Schulen und Kindergärten. Das «Schulfenster» ist unter www.schule-volketswil.ch online abrufbar.

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