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Richtplanrevision: IGLU verlangt Retuschen

Erstellt von Interessengemeinschaft für Lebensraum und Umwelt | |   Unsere Zeitung

Alles in allem geht die Revision des kommunalen Richtplans Siedlung und Landschaft gut auf die aktuellen Entwicklungen und Probleme ein. Im Kapitel Freihalte- und Erholungsgebiete stiftet sie allerdings nach wie vor mehr Verwirrung als Klarheit, wie die Interessengemeinschaft für Lebensraum und Umwelt in einem Communiqué schreibt.

So werden beispielsweise Naturschutzgebiete (selbst bundesrechtlich geschützte wie das Chrutzelried) mit Familiengartenarealen praktisch gleichgesetzt. Das ist alles andere als zweckdienlich und schafft Widersprüche. Die Zielsetzung eines Naturschutzgebietes ist eine völlig andere, als jene in Familiengärten, in Kernzonen ist sie sogar konträr. Naturschutzgebiete haben als freigehaltene Flächen zwar unbestritten einen hohen Erholungswert, dienen aber eben nicht primär der Erholung, sondern dem Schutz der darin lebenden Artengemeinschaften aus Pflanzen und Tieren. Im Unterschied zu Familiengärten sind hier Erholungsaktivitäten also zu beschränken bzw. zu kanalisieren. Deshalb schlägt die IGLU in ihrer Einwendung vor, solche Widersprüchlichkeiten und Konflikte aufzulösen, indem für Naturschutzgebiete und Inventarobjekte ein separates Kapitel eingeführt und als wichtige Grundlage dafür auch das 2005 in Kraft gesetzte Vernetzungsprojekt integriert wird. Das Vernetzungsprojekt enthält die damals aus kommunaler Sicht untersuchten, biologisch wertvollen Gebiete und die Potenziale der offenen Landschaft und es nennt neben Defiziten auch deren Lösungsansätze. Eine so wichtige Vorarbeit sollte genutzt werden, statt sie zu vergessen und allenfalls später erneut aufwendig nachholen zu müssen. Ein Richtplan darf seine Unschärfe haben, Anlass zu Verwirrung und Widersprüchen sollte allerdings nicht bieten. Dies zu vermeiden und auszuräumen, ist mit geringem Aufwand möglich. 

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