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Positive Rechnungsergebnisse wegen ausserordentlicher Erträge

Erstellt von Petra Klaus, Rechnungsprüfungskommission Volketswil | |   News

Die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 wird über die Jahresrechnungen 2019 der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde befinden. Ferner werden die Vorberatungen der Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde durchgeführt.

Die Jahresrechnung 2019 der Politischen Gemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 7,9 Millionen Franken und damit um 9 Millionen Franken besser als budgetiert. Wie bereits in der Vergangenheit wurde die Politische Gemeinde durch schwierig zu budgetierende Grundstückgewinnsteuern positiv überrascht. Diese fielen um 7 Millionen Franken höher aus als im Budget eingestellt. Ferner half der Ressourcenausgleich zur Verbesserung des Ergebnisses und fiel 1,1 Millionen über Budget aus.

Auch die Schulgemeinde schliesst die Jahresrechnung 2019 positiv ab. Der Ertragsüberschuss von 3,1 Millionen Franken liegt 2,6 Millionen Franken über Budget. Höhere Erträge aus dem Ressourcenausgleich, die 1,7 Millionen Franken über Budget liegen, trugen wesentlich zum besseren Ertragsüberschuss bei. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Volketswil empfiehlt beide Jahresrechnungen 2019 zur Annahme und stützt sich dabei auch auf die ohne Befund abgeschlossenen finanztechnischen Prüfungen der Revisionsstelle.

Nach den positiven Ergebnissen der beiden Jahresrechnungen 2019 dürfte sich das laufende Jahr wegen diverser Auswirkungen von COVID-19 auch als finanziell schwierig erweisen und sowohl den Gemeinderat als auch die Schulpflege fordern.

Die Totalrevision der Gemeindeordnung sieht das Beibehalten der vorberatenden Gemeindeversammlung vor. Die Finanzkompetenzen haben keine wesentlichen Änderungen erfahren. Die RPK empfiehlt der vorberatenden Gemeindeversammlung einen Antrag auf Annahme der Totalrevision der Politischen Gemeinde zu stellen. Auch bei der Schulgemeinde soll nach der Totalrevision der Gemeindeordnung die vorberatende Gemeindeversammlung beibehalten werden. Die Schulgemeinde gleicht die Finanzkompetenzen jenen der Politischen Gemeinde an, was in gewissen Fällen zu einer Erhöhung der Kompetenzen führt. Die RPK empfiehlt der vorberatenden Gemeindeversammlung einen Antrag auf Annahme der Totalrevision der Gemeindeordnung der Schulgemeinde zu stellen. 

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