Weil ich sicher sein wollte, habe ich mich bei der Gemeindepolizei nach dem korrekten Vorgehen erkundigt. Wenn ich zum Beispiel um 10.05 Uhr ankomme, muss ich die Scheibe auf den nächstfolgenden Strich, also auf 10.30 Uhr, einstellen und darf ab dann 30 Minuten, also bis 11 Uhr, meinen Personenwagen stehen lassen, was 55 Minuten ergibt. Das reicht «vorig» für einen grösseren Einkauf im Volg samt Schwatz über Gott und die Welt.Daher wird die Polizei kaum jemanden erwischen, der seinen PW zu lange stehen lässt, sondern vor allem solche, welche die Parkscheibe nicht anbringen, sei es aus Vergesslichkeitoder aus Nachlässigkeit.
Aber nicht nur zwei neue Tafeln zieren nun unser begegnungszonenkonformes Zentrum. Es ist auch etwas Farbe in die öde Asphaltfläche gekommen weil jetzt drei weiss markierteParkfelder eingezeichnet wurden was eine optische Aufwertung bringt. Nun soll es sich hier ja um einen vorläufig befristeten Versuchsbetrieb handeln.
Gegen Experimente gibt es nichts einzuwenden. Aber von einem Versuch erwarte ich klare, messbare Resultate. Wie war es vorher, wie ist es jetzt, was wird beurteilt. Bis jetzt habe ich weder über die Ausgangslage noch über die Ziele konkrete Angaben gefunden. Mit pauschalen Aussagen, «hat sich verbessert», lasse ich mich nicht abspeisen.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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