Die Vogelgrippe stellt nicht mehr nur in der Nähe von grossen Gewässern eine Gefahr dar. In vielen Ländern Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Somit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen und auch Hausgeflügel infizieren. Um das Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen, haben Bund und Kantone die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt.
Bis mindestens 15. Februar 2023 gelten die folgenden Massnahmen für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere:
• Hühner, Gänse und anderes Geflügel dürfen nur unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und Spatzen-sicher vergitterten oder mit Netzen verkleideten Seitenwänden.
• Auslaufflächen und Wasserbecken dürfen dem Hausgeflügel nur zugänglich gemacht werden, wenn die Abdeckung den Kontakt zu Wildtieren verhindert (z. B. Netze, Zäune, Verbrämungsbänder).
• Gefüttert werden darf nur noch in vor Wildvögeln gesicherten Gehegeteilen.
• Wassergeflügel (Enten, Gänse) und Laufvögel (Strausse) müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
• Das Geflügel ist gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
• Märkte, Ausstellungen und Ähnliches mit Geflügel sind verboten.
Wer Geflügel hält, ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden. Via www.zh.ch/vogelgrippe gelangt man zum Registrierungs-Link. Alternativ kann man sich auch beim Kundenservice des Veterinäramts unter Telefon 043 259 41 41 melden.
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