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Marschhalt überrascht und erfreut

Erstellt von Toni Spitale | |   News

Der vergangene Woche kommunizierte Entscheid des Bundesamtes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), in Sachen Zivilflugplatz vertiefte Abklärungen vorzunehmen und das Projekt momentan auf Eis zu legen, ist bei den Standortgemeinden grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Irritiert zeigt sich hingegen die künftige Flugplatz-Betreiberin.

Im Zusammenhang mit der Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld seien in den letzten Monaten wichtige Fragen aufgetaucht, die bei der Planung des Projekts nicht berücksichtigt worden sind, hiess es letzte Woche in einer Pressemitteilung aus dem UVEK in Bern. Zum einen hätten Abklärungen ergeben, dass der vorgesehene Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen grösseren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslöst als ursprünglich angenommen wurde. Zum anderen habe sich gezeigt, dass Grundstücke derart tief überflogen würden, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. Das Departement hat daher beschlossen, die sicherheitstechnischen Aspekte für den Luftraum vertieft abklären zu lassen. Eine Studie soll Klarheit darüber schaffen, ob der Flugbetrieb in Dübendorf überhaupt wie 2014 geplant realisierbar ist, ohne die Kapazitäten beim Flughafen Zürich einzuschränken.

Kritische Haltung bestärkt

Die Reaktionen auf diesen unerwarteten Entscheid aus Bern liessen nicht lange auf sich warten. «Der Gemeinderat ist überrascht und sehr erfreut über diesen Entscheid», äussert sich Volketswils Gemeindepräsident Jean-Philippe Pinto. Der Gemeinderat habe in früheren Stellungnahmen stets die tiefen Überflüge infrage gestellt, insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass 80 Prozent der geplanten An- und Abflüge über Volketswiler Gemeindegebiet erfolgen würden. Die Schlacht gegen den Zivilflugplatz Dübendorf sei mit dem jüngsten Entscheid aus Bern aber noch nicht geschlagen. «Das ist lediglich ein Zwischenhalt», hält Pinto fest. Der Marschhalt wird auch von den drei Standortgemeinden Volketswil, Dübendorf und Wangen-Brüttisellen sowie von der Interessengemeinschaft Zivilflugplatz Dübendorf Nein (IG ZFDN) begrüsst. Sowohl die Gemeinden als auch die IG halten die nochmalige Überprüfung einiger elementarer Aspekte, wie die Klärung der Fragen bezüglich Koordinationsbedarf mit Kloten, für absolut notwendig. Oliver Müller, Präsident der IG ZFDN schreibt zudem: «Die IG wird dadurch in ihrer kritischen Haltung zu der vom Bund und der designierten Betreiberin vorgesehenen Umnutzung in Dübendorf bestärkt.» So habe die IG schon früher auf die Zunahme des Sicherheitsrisikos und die massive Einschränkung der umliegenden Bevölkerung hingewiesen.

Flugplatz: Verpflichtungen nachgekommen

Befremdet über das Vorgehen des UVEK zeigt sich verständlicherweise die Flugplatz Dübendorf AG, welche mit dem Vergabeentscheid am 3. September 2014 vom Bundesrat verpflichtet wurde, alle für die Erwirkung der Plangenehmigung, Betriebsbewilligung sowie Genehmigung des Betriebsreglements erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten. «Wir sind unseren Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen und haben in den vergangenen Jahren sämtliche vom Bund geforderten Gesuchsunterlagen erarbeitet sowie mehrere Millionen Franken in das Projekt investiert», betont ihr Geschäftsführer Urs Brütsch. Inbesondere störe sich die FDAG an der Aussage des UVEK, Grundstücke würden derart tief überflogen, dass die Eigentumsrechte der Grundeigentümer entgegen den bisherigen Planungen allenfalls beschränkt werden müssten. «Das ist irreführend», stellt Brütsch klar. Denn es werde suggeriert, dass Anflüge tiefer als bis anhin erfolgen würden. «Fakt ist, dass die Anflüge analog dem heutigen und bewährten Betrieb mit identischem Anflugwinkel sind.» Die Ausgangslage sei mithin unverändert. Die FDAG werde das skizzierte Vorgehen des UVEK sorgfältig prüfen und selber weiterhin ihren Teil zu einer möglichst effizienten Umsetzung beitragen. Gleichzeitig fordere sie den Bund auf, seiner vertraglich zugesicherten Mitwirkungspflicht zügig nachzukommen.

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