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Legislaturziele ausgewertet

Erstellt von Schulpflege Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Die Schulpflege hat ihre Legislaturziele 2018-2022 ausgewertet – dabei zeigt sich, dass viele Ziele wie beispielsweise die Verstärkung der Integrationsleistung der Schule oder die Positionierung als attraktive Arbeitgeberin erreicht werden konnten. Die Bildung einer Tagesschule wird hingegen voraussichtlich eines der Ziele der nächsten Legislatur sein.

Für die Legislaturperiode 2018 – 2022 hat die Schulpflege folgende Schwerpunkte und Ziele gesetzt:

Die Schule Volketswil
• stellt das Kind ins Zentrum und ermöglicht ganzheitliche Bildung für die Kompetenzen der Zukunft;
• positioniert sich als innovative und attraktive Arbeitgeberin;
• stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
• sichert bei gleichbleibendem Steuerfuss die Weiterentwicklung der Schule.

Bei der Auswertung der definierten Schwerpunkte und Ziele muss die seit anfangs 2020 anhaltende Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Durch sich laufend verändernde Massnahmen war ein Grossteil der Legislaturperiode durch Krisen-Management respektive Ausnahmelösungen geprägt, zum Beispiel Homeschooling im zweiten Quartal 2020.

Kind im Zentrum
• Wir unterstützen Kinder darin, ihre Potentiale zu entfalten. Erreicht; fortlaufendes Thema zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. In allen Mehrjahresprogrammen der einzelnen Schulen enthalten und mittels Individualisierung (zum BeispielIntegrative Förderung, IF) im Unterricht sichergestellt.
• Wir stärken die Integrationsleistung der Schule und separieren so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Erreicht respektive auf gutem Weg; Unterschiedliche Projekte und Anträge der Arbeitsgruppe «Pädagogik der Vielfalt» sowie enge Zusammenarbeit im Verein SPDregio Greifensee.
• Wir vernetzen die verschiedenen Angebote im Bereich Frühe- und Spätförderung und entwickeln diese im Bildungsnetzwerk Volketswil weiter. Teilweise erreicht; regelmässige Vernetzungstreffen fördern die Zusammenarbeit zwischen Kindergartenlehrpersonen sowie Kita- und Spielgruppenleiterinnen. Am Elternanlass «Mir sind uf em Wäg» haben Eltern die Möglichkeit, die verschiedenen Vorschulangebote und den Kindergarten kennenzulernen.

Arbeitgeberin
• Wir streben attraktive Arbeitsbedingungen und eine geringe Fluktuation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Erreicht; langjährige Fluktuationsrate von <10% sowie unterschiedliche ausserschulische Angebot für Angestellte. Während der Corona-Pandemie musste die Durchführung von traditionellen Anlässen eher unkonventionellen Ideen weichen (zum Beispiel: Jahresschlussessen als digitaler Apéro), was durchaus guten Anklang fand.
• Wir ermöglichen dank einer zeitnahen offenen und fairen Kommunikation eine nachhaltig innovative Qualität der Zusammenarbeit. Erreicht; das regelmässig erscheinende Info-Bulletin informiert die Mitarbeitenden der Schule Volketswil über Schulpflegebeschlüsse und Projekte. Regelmässige Schulleitungskonferenzen stellen die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Schulen sicher. Schlanke und transparente Führungsstrukturen erlauben eine zeitnahe Kommunikation in beide Richtungen.

Vereinbarkeit Familie und Beruf
• Wir bilden mindestens eine Tagesschule, die Unterricht und Betreuung verbindet. Nicht erreicht; die Arbeitsgruppe hat aufgezeigt, dass in der laufenden Legislatur mit der Sanierung im Schulhaus Hellwies und Zentral kein geeigneter Ort zur Verfügung steht. Nach Rückkehr der Schule Zentral in ihr saniertes und angestammtes Schulhaus im Sommer 2022 solle dieses Thema wieder aufgenommen werden.
• Wir optimieren die Betreuungsangebote, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Erreicht; das vielseitige Betreuungsangebot (Morgen- Mittags- und Nachmittagsbetreuung) wurde von zwei auf vier Standorte im Norden und im Süden von Volketswil aufgestockt.

Weiterentwicklung
• Wir bringen die Digitalisierung in Unterricht und Verwaltung weiter. Erreicht; die Nutzung von ICT findet im Unterricht integrativ und regelmässig statt und ergänzt und bereichert diesen sinnvoll. Lehrpersonen steht für Fragen und Umsetzungsmöglichkeiten ein pädagogisches und technisches Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.
• Wir prüfen die Reduktion der Schulbehörde von derzeit 9 auf 7 Mitglieder. Nicht erreicht; infolge laufender Diskussionen zur Einzelinitiative Einheitsgemeinde zurückgestellt.
• Wir gestalten die Zusammenarbeit zwischen Schule, Politischer Gemeinde und anderen Anspruchsgruppen so, dass ein zielorientiertes und vernetztes Arbeiten gefördert wird. Teilweise erreicht; grundsätzlich gutes Zusammenspiel mit verschiedenen Anspruchsgruppen und gute Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen auf operativer Ebene – etwa zum Beispiel im Verbund Bildungsnetzwerk. Gute Zusammenarbeit auch mit Kirchen- und Gewerbevertretern sowie Leistungserbringer Dritter. Die Prüfung der Einzelinitiative zur Einheitsgemeinde hat eine schwierige Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat offengelegt. Im Hinblick auf die angenommene Erheblicherklärung wird die Schulpflege weiter versuchen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen
• Wir planen mit Weitsicht und stellen den notwendigen Schulraum sicher. Erreicht; erfolgreiches Zusammenwirken des Gesamtprojektteams Schulraum mit langfristigen Überlegungen und Aufzeigen von Optionen. Die Schulpflege hat die Auswertung der Legislaturziele der Amtsperiode 2018-2022 verabschiedet. Es wird geplant, dass die ab 1. Juli 2022 amtierende Schulbehörde die Legislaturziele für die Amtsperiode 2022 – 2026 an ihrer Klausurtagung vom 9./10. September 2022 erarbeitet.

Neue ZAP-Verordnung – Anpassung Vorbereitungskurse Gymi/BMS

Per Schuljahr 2022/23 tritt die neue Verordnung für die zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) der Zürcher Maturitätsschulen des Kantons Zürich in Kraft. Die neue Verordnung wird erstmals für die Aufnahmeprüfungen (ZAP) im März 2023 angewendet.

Was gilt neu?
• Es zählen zur einen Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung • Prüfung ausschliesslich schriftlich in Mathematik und Deutsch
• Keine mündliche Prüfungen mehr
• 4.75 Gesamtnote für die Aufnahme in ein Gymnasium (Kurz- und Langgymnasium)
• 4.5 Notendurchschnitt für die Aufnahme in eine Fach-, Handels-, Informatikmittelschule oder Berufsmaturitätsschule
• Für Schülerinnen und Schüler aus einer Privatschule zählen Vornoten nicht, dafür liegt die Note, die sie für einen Übertritt benötigen, eine Viertelnote tiefer.
• Französisch als Prüfungsfach fällt weg (Kurzgymnasium, HMS)
• Französisch und Englisch als Prüfungsfach fallen weg (BMS, FMS, IMS)
• Fach Natur- und Technik (ZAP2+3) zählt neu mit.

Ein Grundanliegen der neuen Regelung ist es, die Vorleistungen der Schülerinnen und Schüler in der Aufnahmeprüfung miteinbeziehen zu können. Dies ist neu für die ZAP2 und ZAP3 (nach der 2./3. Sek). Die Vorleistungsnote ergibt sich aus dem letzten Zeugnis vor der Prüfung, also dem Zeugnis des 1. Semesters. Die Prüfungsnote und Vorleistungsnoten werden zu je 50 Prozent gerechnet. Die Vorleistungsnoten ab der 6. Primarklasse umfassen die Fächer Deutsch und Mathematik, aber der 2. und 3. Sek sind es die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur und Technik. Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung an ein Lang- oder Kurzgymnasium machen, müssen für die Teilnahme am Vorbereitungskurs der Schule Volketswil in den prüfungsrelevanten Fächern weiterhin eine Durchschnittsnote von 5 im Zeugnis ausweisen. Für die Vorbereitungskurse für die BMS, IMS, HMS und FMS hingegen ist neu eine Durchschnittnote in den prüfungsrelevanten Fächern von 4.75 nötig. Dies, um den technischen Berufen eine faire Möglichkeit zu gewähren. Aufgrund dieser Änderungen wurden die Unterlagen zum freiwilligen Angebot der Vorbereitungs-kurse für die Aufnahmeprüfungen an die Maturitätsschulen und Berufsmaturitätsschulen überarbeitet und von der Schulpflege bewilligt. Die geänderten Unterlagen treten ab Schuljahr 2022/23 in Kraft.

Erhöhung Stellenplan Schulverwaltung und Hausdienst

Der Stellenplan der Schulverwaltung ist seit Jahren knapp bemessen und vermag mit heutigem Stellenplan keinerlei Mehraufwand aufzunehmen. Deshalb ist eine Aufstockung vor allem im Bereich der Personaladministration dringend nötig. Durch die letzten beiden Pandemiejahre war der Zusatzaufwand immens. Der Mehraufwand ist inzwischen zu einem stabilen Wert mutiert. Weil die anderen Bereiche mit Schüleradministration, Sekretariat Liegenschaften und Administration Tagesstrukturen ebenso am Limit stehen, ist eine Erhöhung des Stellenplans der Schulverwaltung dringlich angezeigt. Die Schulpflege bewilligte aus diesem Grund per 1. August 2022 die Erhöhung des Stellenplans der Schulverwaltung um 100 Stellenprozent. Ebenso hat die Schulpflege per 1. Juli 2022 eine Erhöhung des Stellenplans Hausdienst um 80-Stellenprozent bewilligt. Mit diesem soll der Unterhalt der erweiterten Schulanlage Zentral sichergestellt werden sowie der Unterhalt der Aussenanlagen der Volketswiler Kindergärten.

Kurzmitteilungen

Ferner hat die Schulpflege

• beschlossen, sich für die Mithilfe am Senig-Suppenzmittag am Samstag, 12. November 2022, zur Verfügung zu stellen.
• einen Kredit von Fr. 109‘827.10 für die Anschaffung von neuem Schulmobiliar für den Erweiterungsbau der Schulanlage Zentral und den Ersatz der alten Pulte der Lehrpersonen genehmigt.
• einen Kredit in Höhe von 50‘000 Franken für eine ergänzende Spielgeräteinstallation bei der Schulanlage Zentral genehmigt. Dies, da die Sanierung der Schulanlage Feldhof aus finanztechnischen Gründen nach hinten verschoben wurde und eine gemeinsame Planung des Aussenraums dadurch aktuell nicht realisierbar ist. Mit dem Kredit soll das heutige Angebot an Spielmöglichkeiten, welches insbesondere für die Unterstufe sehr gering ist, ergänzt werden.
• die Anschaffung von 14 interaktiven Wandtafelsystemen für die Schule Zentral genehmigt. Die Kosten teilen sich auf in Anschaffungen der Wandtafeln in Höhe von Franken 129‘240.00 und Anschaffung einer audiovisuellen Ausrüstung im Singsaal in Höhe von Fr.anken 15‘236.55. In der Investitionsrechnung sind Franken 150‘000.00 budgetiert.
• das überarbeitete Krisenkonzept der Schule Volketswil verabschiedet. Es tritt per 1.1.2023 in Kraft.

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