Anmelden | Registrieren

Standortgemeinden erfreut über Entscheid des Bundes

Erstellt von Redaktion Volketswiler Nachrichten | |   News

Der Bund hat dem Projekt Businessaviatik auf dem Flugplatz Dübendorf den Stecker gezogen: Wir haben die Reaktionen der einzelnen Interessensgruppen für unsere Leserinnen und Leser zusammengetragen.

Stellungnahme der Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen

Seit mehreren Jahren wird die künftige Entwicklung des Flugplatzes Dübendorf kontrovers diskutiert. In den letzten Monaten hat sich viel getan und gestern hat sich auch der Bundesrat zum weiteren Vorgehen geäussert. Der Bund stellt das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein. Er gibt die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld an den Kanton Zürich ab und beendet die Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG. Die Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sind erleichtert über diese Entscheide und sehen darin eine grosse Chance, ihr Konzept "Historischer Flugplatz mit Werkflügen" endlich zum Fliegen zu bringen. Der Bund beschloss 2014, den Flugplatz zukünftig als ziviles Flugfeld nutzen zu wollen, und hatte den Zuschlag für den Betrieb an die Flugplatz Dübendorf AG vergeben. Die Standortgemeinden wehren sich seit damals geschlossen gegen diesen Entscheid. Stattdessen entwickelten sie ein eigenes Konzept, welches den Weg ebnen soll für eine partnerschaftliche Lösung zwischen öffentlicher Hand und Luftfahrtbetrieben. Mehrere Jahre wurde die Zukunft des Flugplatzes zwischen Bund, Kanton und Gemeinden kontrovers diskutiert. Nun hat der Bund einen wegweisenden Entscheid gefällt. Konzept der Standortgemeinden rückt in greifbare Nähe Aufgrund der stark veränderten Ausgangslage in der Luftfahrt, den unverändert grossen Vorbehalten der Standortgemeinden sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Innovationspark hat der Bund gestern bekannt gegeben, dass er sich am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich beteiligt und die Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG beendet. Die Standortgemeinden sind erleichtert und erfreut über diesen Entscheid und sehen sich in ihrem langjährigen Einsatz für ihre Bevölkerung bestärkt. Mit der neusten Ausgangslage steht dem Konzept der Standortgemeinden nichts mehr im Wege. Die Gemeinden sind hochmotiviert, in der neuen Konstellation ihren Beitrag zu leisten für eine tragfähige und für die ansässige Bevölkerung akzeptable Lösung zur Entwicklung des Flugplatzareals.

Verein Pro Flughafen

Mit seinem Entscheid, die Planung für die Weiterentwicklung des Flugplatzes Dübendorf abzubrechen, vollzieht der Bundesrat eine kurzsichtige und mutlose Kehrtwendung. Die Öffnung des Militärflugplatzes Dübendorf für private Nutzungen hätte die Möglichkeit geboten, die Erreichbarkeit des Grossraums Zürich mit Geschäftsflugzeugen langfristig sicherzustellen. Mit der Dreifachnutzung durch Militär, Innovationspark und Zivilaviatik stand dafür ein tragfähiges Konzept zur Verfügung und mit der Flughafen Dübendorf AG eine solide Betreiberin. Das vom Bundesrat angeführte Argument der «stark veränderten Ausgangslage» ist vorgeschoben und angesichts der zwingend erforderlichen Weitsicht, die ein solches Projekt erfordert, nicht nachvollziehbar. Die Schwierigkeiten, die für die Umsetzung des Konzepts Dreifachnutzung zu bewältigen sind, waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung und des Vertragsabschlusses mit der Flughafen Dübendorf AG bestens bekannt. Der Entscheid ist deshalb nicht Ausdruck einer veränderten Ausgangslage, sondern einer veränderten politischen Haltung des Bundesrates. Dieser räumt der Erreichbarkeit und der Standortqualität des Wirtschaftsraums Zürich offensichtlich nicht mehr die gleiche Bedeutung ein wie in seiner früheren Besetzung. Das bereitet Sorge.

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich

"Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, sich an den Arbeiten des Kantons Zürich zur Transformation des Militärflugplatzes Dübendorf zu beteiligen und am neuen Planungsprozess mitzuwirken. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich begrüsst diesen Entscheid und das vom Bund entgegengebrachte Vertrauen. «Mit dem Entscheid des Bundesrats können die Arbeiten für die Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf unter Einbezug aller Beteiligten rasch vorangetrieben und einer Lösung zugeführt werden, die allen Interessen gerecht wird», sagt die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Damit ist auch ein wichtiger Entscheid für eine rasche Bereinigung der planerischen Grundlagen für den Innovationspark gefallen. Dieser leistet einen wichtigen Beitrag an die künftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Zürich». Der Zürcher Regierungsrat hat am 16. September 2020 das weitere Vorgehen auf dem Flugplatzareal Dübendorf mit den drei geplanten Nutzungen – Innovationspark, Zivilaviatik und Militärbasis – festgelegt. Das gesamte Areal wird einer Gesamtschau unterzogen. Dazu wurde eine Task Force gegründet, die unter aktiver Mitwirkung des Kantons Zürich, der drei betroffenen Gemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil und Weiteren bis Frühling 2021 einen Synthesebericht erarbeitet. Auch der Bund wurde eingeladen, sich daran zu beteiligen. Der Synthesebericht soll das gemeinsame Zielbild von Bund, Kanton, Standortgemeinden, Innovationspark, Zivilaviatik und weiteren Anspruchsgruppen für eine künftige Nutzung des Areals beinhalten und als Grundlage für die nächsten Planungsschritte dienen.

Aerosuisse

Der Entscheid des Bundesrates, auf eine zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf zu verzichten, schadet dem Standort Zürich enorm. Zudem widerspricht er dem Luftfahrtpolitischen Bericht und macht die Vorarbeit von sieben Jahren zunichte, hält die Aerosuisse fest. Die Einstellung des Verfahrens zur Ansiedelung von zivilem Flugverkehr in Dübendorf und die Abschiebung der Verantwortung auf die Kantonsebene ist für die Aerosuisse ein Signal dafür, dass sich der Bund auch von anderen nationalen Infrastrukturprojekten abbringen lassen könnte. Das werde unweigerlich die Suche nach privaten Investoren für solche Projekte massiv erschweren, ist die Aerosuisse überzeugt. Nachdem das Parlament in der Herbstsession für die Geschäftsluftfahrt eine Umweltabgabe für jeden Start in der Schweiz von 500 bis 3000 Franken beschlossen hat, ist dies der zweite Schlag aus Bern mitten ins Gesicht der Business Aviation. Sie beschäftigt in der Schweiz direkt 6500 Mitarbeitende und erzielt eine Wertschöpfung von 3,75 Milliarden Franken pro Jahr. Wirtschaftsstandort Zürich leidet Die Geschäftsluftfahrt ist für den Wirtschaftsstandort Zürich enorm wichtig. Für die interkontinental vernetzte Wirtschaft mit zahlreichen Konzernzentralen ist das Angebot der Business Aviation ein zentraler Standortfaktor. Ohne eine Perspektive für einen zivilen Flugbetrieb in Dübendorf, verliert der Wirtschaftsstandort Zürich – und damit die ganze Schweiz – unweigerlich an Attraktivität. Aerosuisse-Präsident, Nationalrat Thomas Hurter, ist überzeugt, dass sich die globale Vernetzung und damit auch das Mobilitätsbedürfnis der Gesellschaft durch die Coronakrise nicht verändert hat: „Die Luftfahrt ist für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung, dazu gehört auch die Business Aviation. Da sie am Flughafen Zürich neben dem priorisierten Linien- und Charterverkehr mittelfristig nur noch sehr beschränkt operieren kann, braucht es eine Alternative. Mit dem Verzicht auf Dübendorf ist deren Existenz am Standort Zürich massiv gefährdet.“

Flugplatz Dübendorf AG

Die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) hat aus der Medienmitteilung des Bundes vom Abbruch des Sachplanverfahrens und der Beendigung der Zusammenarbeit erfahren. Sie nimmt diesen Entscheid des Bundesrates konsterniert zur Kenntnis. Im Rahmen der vom Bund initiierten Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in einen zivil genutzten Flugplatz wurde die FDAG vertraglich verpflichtet, die notwendigen Gesuche zu erarbeiten und einzureichen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Bund, den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) entsprechend anzupassen sowie das Verfahren für die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz in die Wege zu leiten. Die zwischen dem Bund und der FDAG öffentlich beurkundete Rahmenvereinbarung lässt eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu. Der Bundesrat hat heute entschieden, das Sachplanverfahren einzustellen, die Umnutzung in einen zivilen Flugplatz auszusetzen und die Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. Für diesen Fall sieht die Rahmenvereinbarung eine Entschädigungspflicht des Bundes vor. Die FDAG bedauert den Entscheid des Bundesrates, wird sich aber dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit respektvoll und konstruktiv beendet wird.

Interessensgemeinschaft Zivilflugplatz Dübendorf NEIN

Die IG Zivilflugplatz Dübendorf NEIN begrüsst diesen Entscheid und will als eine massgebende Anspruchsgruppe konstruktiv im weiteren Prozess zur Erarbeitung einer Gesamtschau mitwirken. Gemäss einer Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020 sieht es der Bund respektive das UVEK aufgrund der neuen Ausganglage als nicht realistisch an, weiter am bisherigen Konzept festzuhalten. Gründe dafür sind (bereits Ende 2019 bekannt gewordene) wichtige ungelöste Fragen im Zusammenhang mit dem Planungsverfahren für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld (insbesondere eine Konzession), Sicherheitsaspekte im Luftraum, die Ablehnung des FDAG-Konzepts durch die Standortgemeinden sowie vom Kanton Zürich geäusserte Vorbehalte. Deshalb wurde das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld eingestellt und die Zusammenarbeit mit der FDAG beendet. Die FDAG hat keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterführung des Umnutzungsverfahrens. Die IG Zivilflugplatz Dübendorf NEIN begrüsst den Entscheid des Bundes und ist darüber sehr erfreut. Sie sieht sich damit in ihrer kritischen Haltung zum Konzept der FDAG bestätigt und ihrem Ziel nahe, die kommerzielle Geschäftsfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf mit einem massiv ausgeweiteten Flugbetrieb zu verhindern. Damit bleibt die Bevölkerung rund um den Flugplatz von zusätzlichen Belastungen verschont. Dieser Entscheid sowie der vom Regierungsrat des Kantons Zürich angekündigte Prozess öffnen damit den Weg, für den Flugplatz Dübendorf eine vernünftige, nachhaltige und breit abgestützte Entwicklung zu planen unter Einbezug der Interessen der Bevölkerung. Die IG Zivilflugplatz Dübendorf NEIN will als eine der massgebenden Anspruchsgruppen ebenfalls konstruktiv in diesem Prozess aktiv mitzuwirken. F

Grünliberale des Kantons Zürich

Die Grünliberalen nehmen den Bundesratsentscheid zur Zukunft des Militärflugplatzes Dübendorf sehr erfreut zur Kenntnis. Der Weg ist nun frei für zukunftsfähige Lösungen auf dem Areal. Innovationspark, Werkflugplatz und Grün-/ Freiräume müssen nun zügig eine gemeinsame Chance erhalten. Der Bund kommt einer Forderung der Grünliberalen nach und stellt das Sachplanverfahren für ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis in Dübendorf ein und beendet die bisherige Zusammenarbeit mit der Flughafen Dübendorf AG. Ausserdem wird sich der Bund am Neubeginn für die mehrfach von der glp geforderten Gesamtschau des Kantons Zürich für das Areal beteiligen. Die Grünliberalen begrüssen diese Entscheide und stellen fest, dass der Bund die Entwicklungen in Zürich und die Bemühungen der Anrainergemeinden wahrgenommen und darauf reagiert hat. Es stehen nun keine Hindernisse mehr im Weg, damit das heutige Flugplatzareal zusammen mit allen Beteiligten schnell und lösungsorientiert neu geplant werden kann, zum Nutzen der lokalen Bevölkerung, aber auch der Standortattraktivität. Nun muss der Regierungsrat seinem Versprechen nachkommen und die planerischen Grundlagen für den Innovationspark rasch bereinigen. Denn der Innovationspark ist ein zentrales Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandorts Zürich auf lange Sicht zu steigern. Kantons- und Gemeinderätin Stefanie Huber: „Nun stehen alle Zeichen auf Grün für eine zukunftsfähige Lösung auf dem Areal. Innovationspark und Werkflugplatz können jetzt in gegenseitiger Synergie weiterentwickelt werden. Auch Bevölkerung und Natur bekommen dabei ihren Platz.“

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!