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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 14. November 2023.

Totalrevision Polizeiverordnung

Die aktuell gültige Polizeiverordnung wurde am 22. Juni 2012 durch die Gemeindeversammlung genehmigt und ist seit dem 1. August 2012 in Kraft. Seit der Totalrevision im Jahr 2012 gab es beim massgebenden übergeordneten Recht, wie beispielsweise dem Gemeindegesetz, verschiedene Änderungen. Zudem beinhaltet die aktuelle Polizeiverordnung keine sogenannte Delegationsnormen, die dem Gemeinderat ermöglichen, in einem Reglement ergänzende Bestimmungen zu erlassen (beispielsweise Benutzung des öffentlichen Grundes, Baulärm und Anzeigen/Inschriften/Plakaten). Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in den ressortbezogenen Zielen 2023 – 2026 festgelegt, dass die Polizeiverordnung revidiert werden soll. Die überarbeitete Polizeiverordnung zeigt sich schlanker sowie übersichtlicher und die Anzahl der Artikel wurde von 36 auf 26 reduziert. Ausserdem werden die Bewilligungsinstanzen nicht mehr genannt, damit der Gemeinderat die Zuständigkeiten (Gemeinderat, Ressortvorstand oder Verwaltung) in einem Erlass festlegen kann. Dadurch können Entscheidungen im Rahmen des gemeindeinternen Rechtsmittelverfahrens (Neubeurteilung) zukünftig durch den Gemeinderat überprüft werden. Die totalrevidierte Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Volketswil wird zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. April 2024 verabschiedet.

Ersatzbeschaffung Geschwindigkeitsmessgerät

Seit 1994 setzt die Gemeindepolizei ein Geschwindigkeitsmessgerät (GK-Gerät) insbesondere in der Nähe von Schulhäusern und im Bereich von Schulwegen ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Mai 2021 hat die Gemeindepolizei aus diversen Gründen ihre GK-Messungen eingestellt und bereits begonnen, eine budgetierte Ersatzbeschaffung zu evaluieren. Als einziges Modell erfüllt der CES Mobile Container der Firma CES, Wallisellen, die gestellten Anforderungen (ist bereits bei den umliegenden Stadtpolizeien und bei der Kantonspolizei im Einsatz). Somit hat der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung dieses GK-Geräts gemäss Spezialofferte zum Aufpreis von 45'000.00 Franken, für Total 82'479.60 Frankenk, bewilligt. Die Einzelteile des bisherigen GK-Geräts (Messkopf, Blitz, zwei Stative, Batterien und Kabel) konnten problemlos im neutralen Dienstwagen Toyota Corolla Kombi transportiert werden. Das neue GK-Gerät jedoch erfordert ein passendes Transportfahrzeug mit grossem Kofferraum, Einbauten zur Ladungssicherung sowie eine Laderampe, um das Gerät gemäss SUVA-Vorschriften sicher ein- und auszuladen. Demzufolge hat der Gemeinderat die Beschaffung eines Ford Tourneo Grand Connect der Garage Zell GmbH, Hegnau, für 36'790.00 Franken als neues Transportfahrzeug bewilligt. Der Auftrag für den Ausbau erhält die Firma TopSyst Ost AG, Amriswil, für 10'770.00 Franken.

Anpassung Soldansätze

Angehörige der Feuerwehr (AdF) erhalten für ihre geleistete Einsätze einen Einsatzsold und für die Teilnahme an Übungen einen Übungssold. Zusätzlich wird dem Feuerwehrkader eine jährliche Pauschalentschädigung ausgerichtet. Der Einsatzsold von 45 Franken pro AdF und Stunde blieb in den vergangenen 34 Jahren unverändert. Ebenfalls sind die gestaffelte Besoldungsansätze für die Teilnahme an Übungen in den letzten 30 Jahren gleichgeblieben. Aufgrund des Aufwands beantragte das Feuerwehrkommando beim Sicherheitsvorstand, einerseits die Soldansätze und anderseits die Pauschalentschädigung des Chefs Ausbildung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Die Höhe des Einsatzsoldes ist ein wichtiger Faktor, um neue Mitglieder anzuwerben und dient für bestehende Angehörige als Anreiz, Einsätze nachzukommen.

Somit hat der Gemeinderat folgendes beschlossen:

• Ab 1. Januar 2024 Festsetzung Einsatzsold Feuerwehr auf 60 Franken pro Stunde und Person
• Rückwirkend auf 1. Januar 2023 Abschaffung Staffelung Übungssold und Festsetzung Stundenansatz auf 40 Franken 
• Rückwirkend auf 1. Januar 2023 Pauschalentschädigung Chef Ausbildung 4000 Franken inklusive Teuerung von 3,5 Prozent 
• Rückwirkend auf 1. Januar 2023 Anpassung der restlichen Pauschalentschädigungen unter Berücksichtigung der Teuerung von 3,5 Prozent (Kommandant, Kommandant stv., Zugchef, Offizier, Unteroffizier, Verantwortlicher Maschinentraining)

Kantonales Integrationsprogramm 2024 – 2027

Die niedrige Erwerbsquote bei vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) und anerkannten Flüchtlingen (Status B) verursachte für die Kantone und Gemeinden hohe Kosten. Um für sie einen raschen und erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten, hat der Bund eine höhere Beteiligung für die Integrationsförderung gefordert. Die Gemeinden sind mittels einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton verpflichtet, die Erreichung der Ziele der Integrationsagenda anzustreben. Für die Periode 2024 – 2027 muss diese Leistungsvereinbarung erneuert werden. Im Wesentlichen entspricht sie der aktuell gültigen, mit der Ausnahme, dass neu Personen mit Schutzstatus S in die Vereinbarung aufgenommen wurden. Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Fachstelle Integration (FI), zur Umsetzung der Integrationsagenda 2024 – 2027 und nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde die Kosten für die Integrationsfördermassnahmen im laufenden Jahr jeweils vorfinanzieren muss. Die Rückfinanzierung durch den Kanton erfolgt erst im Verlauf des Folgejahres.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligung:

• KIMI Krippen AG, Hagenholzstrasse 83, Zürich; für die Umnutzung der Erdgeschosswohnung zur Kinderkrippe, an der Feldhofstrasse 31, Hegnau.
• Pumptrack Verein Volketswil, Volketswil; für den Neubau der Pumptrack-Anlage, an der Usterstrasse, Zimikon.

Gemeinsames Försterbüro

Nach einer vertieften Abklärung hat der Gemeinderat im Juli 2023 vorentscheidsweise beschlossen, per 1. April 2024 das Försterbüro vom aktuellen Standort an der Hegnauerstrasse (Werkhof) in Volketswil zum bestehenden Werkhof in Illnau-Effretikon zu verlegen. Der entsprechende Mietvertrag liegt nun vor und beinhaltet die Nutzung eines Arbeitsplatzes sowie Parkplatzes sowie die Mitbenutzung der Nebenräume mit Standort an der Grendelbachstrasse 41 in Effretikon. Der Mietzins beträgt pauschal brutto 6000 Franken jährlich. Der Gemeinderat hat dem Mietvertrag vom 27. Oktober 2023 zwischen der Stadt Illnau-Effretikon und der Gemeinde Volketswil betreffend Försterbüroanteil per 1. April 2024 zugestimmt.

Neubewertung Liegenschaften

Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens werden in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen. Dabei sind wertbeeinflussende Faktoren (Erschliessungsgrad, Rechte, Lasten) zu berücksichtigen und auszuweisen. Der Gemeinderat hat die per 1. Januar 2023 durchgeführte systematische Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen genehmigt. Die Neubewertung erfolgte durch die Firma springermarkt.ch AG, Uster, in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen nach den Vorgaben des Kantons Zürich. Gemäss Bewertungsergebnis resultiert ein Bewertungsgewinn von 1'691'180.40 Franken, was vor allem auf die Anpassung der Landwerte zurückzuführen ist.

Personelles

Raza Ljatifi, heutige Mitarbeiterin Steueramt (60 Prozent), wird per 1. Dezember 2023 zur stellvertretenden Bereichsleiterin Steuern beziehungsweise stellvertretenden Steuersekretärin, neu mit Arbeitspensum 80 Prozent, befördert. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wünschen Raza Ljatifi für die neue Aufgabe alles Gute.

Per 1. Januar 2024 wird Elda Asani, heutige Mitarbeiterin Hochbau (100 Prozent), zur Sachbearbeiterin m.b.A. (mit besonderen Aufgaben), befördert. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wünschen Elda Asani für die neue Aufgabe alles Gute.

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