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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderats vom 21. Februar 2023.

Initiative Einführung Gemeindeparlament

Am 20. Januar 2023 haben Michael Grüebler, Florence Haag und Tobias Ulrich die Einzelinitiative «Parlamentsgemeinde» dem Gemeindepräsidenten Jean-Philippe Pinto persönlich übergeben. Die eingereichte Einzelinitiative erfüllt die Gültigkeitsformen. Die Einheit der Materie ist gewahrt, und die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht und ist durchführbar. Die Unterzeichner der Einzelinitiative haben ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Volketswil und sind somit legitimiert. Die rechtlichen Anforderungen einer Initiative auf Gemeindeebene sind ebenfalls erfüllt. Demzufolge erklärt der Gemeinderat diese Einzelinitiative gestützt auf § 121 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für gültig. Schulpflege sowie Rechnungsprüfungskommission werden zuhanden der Abstimmungsweisung zur Stellungnahme eingeladen. Die Einzelinitiative verlangt die Einführung eines kommunalen Parlamentes (Grosser Gemeinderat). Bei dieser Organisation ist die Einheitsgemeinde vorgegeben. Diverse Gemeinden in der Grössenordnung von Volketswil (zum Beispiel Adliswil, Bülach, Illnau-Effretikon, Kloten, Opfikon, Schlieren) sind bereits als Parlamentsgemeinden organisiert. Bei Parlamentsgemeinden wird der Gemeinderat (Exekutive) zum Stadtrat, und die Gemeindeversammlung (Legislative) wird durch das Parlament (Grosser Gemeinderat) ersetzt. Stimmbürger werden nur noch bei in der Gemeindeordnung definierten Geschäften (vor allem Wahlen und Finanzen) zur Urne gebeten. Horgen ist die grösste Gemeinde, welche in letzter Zeit die Einführung eines Parlaments abgelehnt hat. Die Urnenabstimmung (Erheblicherklärung) über die Einzelinitiative «Parlamentsgemeinde» erfolgt am Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023.

Reglement Informationsverwaltung

Im Oktober 2019 hat der Gemeinderat den Grundsatzentscheid zur Einführung einer elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) für die Politische Gemeinde getroffen. Gemeindeverwaltung und Behördenmitglieder müssen die durch sie bearbeiteten Informationen rechtskonform verwalten. So werden Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns gewährleistet. Aus diesem Grund soll ein Reglement Informationsverwaltung erstellt und durch den Gemeinderat verabschiedet werden. Das Reglement Informationsverwaltung hält die wichtigsten Grundsätze einer rechtskonformen Informa­tionsverwaltung sowohl im analogen als auch im elektronischen (digitalen) Bereich fest. Die Grundzüge verwaltungsinterner Abläufe werden so definiert, dass sie diesen Prinzipien entsprechen. Das Reglement Informationsverwaltung wird vom Gemeinderat verabschiedet und per 1. März 2023 in Kraft gesetzt.

Kommunaler Richtplan

Die Gemeinde Volketswil erarbeitet zurzeit einen aktuellen kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft. Die Gemeinde will die Bevölkerung in die Erarbeitung des Richtplans einbinden. Im Rahmen von Informations- und Dialogveranstaltungen sollen interessierte Personen aus Volketswil die Gelegenheit erhalten, Themen der Gemeindeentwicklung zu diskutieren, den Stand der planerischen Überlegungen zu spiegeln und Anforderungen an den kommunalen Richtplan Siedlung und Landschaft zu formulieren. Der Objektkredit von Franken 76  500.00 für die Partizipation und die Kommunikation wird vom Gemeinderat bewilligt. Die Arbeiten rund um die Informations- und Dialogveranstaltungen (Partizipation) erhält die Firma Ampio Partizipation GmbH, Zürich, zum Offertpreis von Franken 62  315.20. Ebenfalls werden die Arbeiten rund um die Kommunikationsmassnahmen zum Offertpreis von Franken 13  914.85 an die Firma Ampio Partizipation GmbH, Zürich, vergeben.

Denkmalpflege Gebäude an Chappelistrasse 7 / Alter Gasse 2

Im Jahr 2008 hat der Gemeinderat das geltende kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte letztmals neu festgesetzt. Das Doppelbauernhaus an der Chappelistrasse bzw. ab der Alten Gasse in Volketswil wurde seinerzeit ins Inventar aufgenommen. Das Gebäude wird als imposantes, hohes Doppelbauernhaus mit Erscheinungsbild aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert beschrieben. Weiter werden das östlich intakte Tenntor und der westlich ausnehmend dekorativ gestaltete Stall erwähnt. Es zeigt einen der wenigen noch bestehenden Altbauten im dörflichen Bereich der ­Alten Gasse. Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft (Sanierung und Umbau) ersucht die Eigentümerschaft die Gemeinde um definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst. Die Schutzabklärung weist das Vielzweckdoppelbauernhaus aufgrund seiner bedeutenden ortsbildprägenden Wirkung und des wichtigen Bestandteils des historischen Ortsbilds an der Chappelistrasse als einen wichtigen bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen aus. Das Objekt ist somit als kommunales Schutzobjekt gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) zu bezeichnen. Um den möglichen Umfang für einen allfällig künftigen Umbau eruieren zu können, war es der Bauherrschaft ein Anliegen, diese Abklärungen frühzeitig in die Wege zu leiten. Zwischen Eigentümerschaft und Gemeinde wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag betreffend Unterschutzstellung abgeschlossen.

Baurechtsentscheid

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligung:
• Andrea Tripold-Gschwend und Ernst Tripold, Geerenstrasse 7p, Kindhausen; für zwei zusätzliche Fenster an der ­Ostfassade, den Ersatz des Balkons durch Pergola und den Ersatz des ­Gartenhauses, an der Geerenstrasse 7p, Kindhausen.

Ferner hat der Gemeinderat …

• die Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, vom 10. Februar 2023 für den Ersatz der Hausanschlüsse Seewadelstrasse der Wasserversorgung mit Gesamtkosten von Franken 61  408.70 mit einer Kreditunterschreitung von Franken 6091.30 genehmigt. Die Bauabrechnung schliesst mit Minderkosten von rund 9 Prozent ab.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei Zürich hat am 12.  Januar 2023 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Winterthurerstrasse in Gutenswil durchgeführt. Es wurden gesamthaft 507 Fahrzeuge gemessen, wovon 92 zu schnell unterwegs waren.

Personelles

Alessia Risso hat per 1. März 2023 ihre Tätigkeit als Fachperson Betreuung (50 Prozent) aufgenommen. Ebenfalls per 1. März 2023 wurde Gjyltene Bajrami als Mitarbeiterin Reinigung im Stundenlohn angestellt. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung heissen Alessia Risso und Gjyltene Bajrami herzlich willkommen.

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