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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 15. November 2022.

Erwahren des Ergebnisses

Am 25. September 2022 fand die Urnensachabstimmung der evangelisch-reformierten Kirchenpflege über die Bewilligung eines Ausführungskredites von Fr. 698 698.30 für den Umbau und die Erneuerung des «Sigristen-Hauses» an der Chilegass 8 in Volketswil statt. Die Vorlage wurde mit 1414 Ja- zu 351 Nein-Stimmen angenommen. Das Resultat wurde am 30. September 2022 im amtlichen Publikationsorgan (www.volketswilernachrichten.ch) publiziert. Gegen diese Sachabstimmung wurde innert Frist kein Rekurs eingereicht und die Bezirkskirchenpflege Uster hat die Rechtskraft des Ergebnisses festgestellt. Das Ergebnis dieser Sachabstimmung ist im Sinne von § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erwahrt.

Einzelinitiative

Im Oktober 2022 wurde eine Initiative zum Schutz der Artenvielfalt eingereicht. Dabei soll zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Volketswil für die Jahre 2024 bis 2026 ein Rahmenkredit in der Höhe von Fr. 350 000.00 bewilligt werden. Mit dem Rahmenkredit soll vor allem der Anteil ökologisch wertvoller Flächen auf dem Gemeindegebiet erhöht und deren Qualität und Vernetzung gefördert werden. Die eingereichte Einzelinitiative zum Schutz der Artenvielfalt erfüllt die Gültigkeitsanforderungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Einheit der Materie ist gewahrt und die Initiative verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht und ist durchführbar. Die rechtlichen Anforderungen einer Initiative auf Gemeindeebene sind erfüllt. Aus rechtlicher Sicht ist die Einzelinitiative zum Schutz der Artenvielfalt für gültig zu erklären. Die Initiative fordert für die Jahre 2024 bis 2026 einen Rahmenkredit von Fr. 350 000.00. Aufgrund der finan­ziellen Kompetenzen gemäss Art. 16 Abs. 4 und Art. 27 Abs. 3 Gemein­deordnung der Politischen Gemeinde (GO) ist für Kredite über Fr. 300 000.00 die Gemeindeversammlung zuständig. Die «Einzelinitiative zum Schutz der ­Artenvielfalt» wird der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde vom 9. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt.

Verbindungsoffizier Zivilschutz

Unter Verdankung der geleisteten Dienste wird per 31. Dezember 2022 Oblt Marc Ehrenmann von seinem Amt als Verbindungsoffizier Zivilschutz des Gemeindeführungsorgans entbunden. Für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 wird Fw Lars Schmid per 1. Januar 2023 zum Verbindungsoffizier Zivilschutz des Gemeindeführungsorgans ernannt.

Erneuerung Tennisplätze

Im Juni 2021 präsentierte der Tennis Club Volketswil dem Gemeindepräsidenten das Projekt der Erneuerung der Tennisplätze in Volketswil. Geplant ist der Ersatz durch Allwetterplätze, welche ganzjährig bespielbar sind und wesentlich weniger Unterhalt verursachen. Die umliegenden Clubs verfügen bereits über solche Plätze. Die Platzerneuerung dauert zwei Wochen und soll 2023 durchgeführt werden. Dem Gemeinderat war die Vereinsförderung immer ein wichtiges Anliegen. Der Tennisclub Volketswil existiert seit über 50 Jahren. In jüngster Zeit hat der Verein stark an Mitgliedern gewonnen und die Juniorenabteilung ausgebaut. Der Tennisclub hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weitestgehend ohne Unterstützung der Gemeinde finanziert. Demnach bewilligt der Gemeinderat dem Tennisclub Volketswil einen Beitrag von Fr. 20 000.00 für die Erneuerung der Tennisplätze.

Schallisolation Empfangsschalter

Als erste Anlaufstelle im Gemeindehaus gehört der Empfang beim Haupteingang im Erdgeschoss zu den hoch frequentierten Schaltern. In Bezug auf die grossen Lärmimmissionen durch die durchgehend offene Bauweise des Gebäudes ist die Kommunikation mit den Kunden am Schalter und am Telefon teilweise erheblich erschwert. Die Kundschaft versteht die Schaltermitarbeitenden teilweise nicht, wenn im Treppenhaus, im Eingangsbereich oder beim Empfang gesprochen wird. Bedingt durch die mehrheitlich schallharten Flächen im Eingangsbereich werden andere Gespräche im Schalterbereich je nach Lautstärke und Ansammlung von Personen deutlicher wahrgenommen und beeinflussen damit die Sprachverständlichkeit vor und hinter dem Schalter des Empfangs. Mit dem Einsatz der Akustikplatten im Vorraum des Schalters der Einwohnerkontrolle wurde dort eine enorme Verbesserung der Akustik erzielt. Daher wurde in Betracht gezogen, dass das auch schon länger bekannte raumakustische Problem beim Empfang, nun mit den gleichen Massnahmen zu einer erheblichen Verbesserung führen sollte. Um diese Annahme bestätigen zu können, wurde vom Akustiker eine kurze schriftliche Einschätzung eingeholt. Der Gemeinderat stimmt den raumakustischen Massnahmen im Deckenbereich vor dem Empfang zu und bewilligt die Kosten von Fr. 15 500.00.

Revisionen

Die BDO AG, Zürich hat am 20. Oktober 2022 eine Geldverkehrsprüfung vorgenommen. Geprüft wurde die Barschaft, das Postcheckguthaben und das Bankguthaben. Im Prüfungsergebnis wird festgehalten, dass die Bestände gemäss den Online-Kontoauszügen unter Berücksichtigung der noch nicht verbuchten Belastungen und Gutschriften mit den Beständen gemäss Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Den Verantwortlichen sowie der Finanzverwaltung wird für die gute Arbeit gedankt.

Denkmalpflege Schmiedgasse 9

Im Jahr 2008 hat der Gemeinderat das geltende kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte letztmals neu festgesetzt. Das Wohnhaus an der Schmiedgasse 9 in Volketswil wurde seinerzeit ins Inventar aufgenommen. Das Gebäude wird als markanter Gebäudekomplex aus drei Einzelhäusern aus dem 18. beziehungsweise 19. Jahrhundert beschrieben und gilt als einer der prägenden Bestandteile des im Bereich der Schmiedgasse verhältnismässig intakt gebliebenen Ortsbildes. Im Zusammenhang mit der künftig geplanten Entwicklung der Liegenschaft (Sanierung und Umbau) ersucht die Eigentümerschaft die Gemeinde um definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst. Die Schutzabklärung weist den Hausteil an der Schmiedgasse 9 aufgrund seiner bedeutenden ortsbildprägenden Wirkung als einen wichtigen bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen aus. Das Wohnhaus mit Garage vermag zwar als Einzelobjekt die strengen Anforderungen an ein Schutzobjekt nicht zu erfüllen. Dennoch ist das Volumen aufgrund der wichtigen ortsbaulichen Funktion zu erhalten und das Objekt somit als kommunales Schutzobjekt gemäss § 203 Abs. 1 lit c) des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu bezeichnen. Zum heutigen Zeitpunkt liegt kein konkretes Bauprojekt zu der Liegenschaft Schmiedgasse 9 vor. Um den möglichen Umfang für einen Umbau eruieren zu können, war es der Bauherrschaft ein Anliegen, diese Abklärungen frühzeitig in die Wege zu leiten. Die Liegenschaft Schmiedgasse 9, Gebäude Vers.-Nr. 213, wird gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt. Der jeweilige ­Eigentümer darf an dieser Liegenschaft ohne vorgängige Zustimmung der ­kommunalen Baubehörde keine massgeblichen baulichen Änderungen ­vornehmen, die dem Schutzziel ent­gegenwirken. Massgebend ist der ­abgeschlossene verwaltungsrechtliche Vertrag vom 17. Oktober 2022.

Baurechtsentscheid

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligung:
• Einfache Gesellschaft Gutenswil 5, c/o Trade Tool AG, Zentralstrasse 26, Volketswil; für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und integrierter Garage mit Garagenplätzen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 8393, an der Pfäffikerstrasse 116, Gutenswil.

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