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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 28. Juni 2022.

Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat hat im März 2020 die Daten für die Gemeindeversammlungen 2022 bereits festgelegt. Unter anderem wurde auf den 16. September 2022 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung fixiert. Mangels entscheidungsreifer Geschäfte wird diese Gemeindeversammlung abgesetzt.

Abstimmung «Einheitsgemeinde»

Am 15. Mai 2022 fand die Sachabstimmung über die Einzelinitiative «Einheitsgemeinde» vom 12. Dezember 2019 von Klaus Näder statt. Die Vorlage wurde mit 2029 Ja-Stimmen angenommen. Das Resultat wurde am 20. Mai 2022 im amtlichen Publikationsorgan (www.volketswilernachriten.ch) publiziert. Gegen diese Sachabstimmung konnte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Uster Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Gegen diese Sachabstimmung wurde innert Frist kein Rekurs eingereicht. Die Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Uster liegt vor. Das Ergebnis der Sachabstimmung über die Einzelinitiative «Einheitsgemeinde» vom 12. Dezember 2019 von Klaus Näder wird im Sinne von § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erwahrt und es wird die Rechtskraft festgestellt.

Prüfstelle Beitragsgesuche

An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 wurde dem Fondsreglement zum kommunalen Mehrwertausgleich zugestimmt. Gemäss Art. 7 Abs. 1 und 3 des Fondsreglements ist ein Beitragsgesuch vor dem Beginn der Umsetzung des Projekts bei der vom Gemeinderat bezeichnenden Stelle zur Prüfung einzureichen. Diese Stelle gilt es somit zu bezeichnen. Die Abteilung Hochbau ist zuständig für die kommunale Richt- und Nutzungsplanung. Somit hat sie den Überblick über alle raumrelevanten und ortsplanerischen Entwicklungsabsichten. Zudem liegt die Prüfung und Begleitung von Baugesuchen und privaten Gestaltungsplänen ebenfalls bei der Abteilung Hochbau. Aus den genannten Gründen wird die Abteilung Hochbau im Sinne des Fondsreglements zum kommunalen Mehrwertausgleich als zuständige Prüfstelle für die Beitragsgesuche ernannt.

Quartieranlage Steibrugg

Nach regelmässig wiederkehrenden Lärmklagen seitens Anwohner der Quartieranlage Steibrugg hat der Gemeinderat im Oktober 2019 einer einjährigen Testphase mit einem Wach- / Kontrolldienst zugestimmt. Der Kostenpunkt war deutlich höher als angenommen. Aus diesem Grund wurde als Alternative einer befristeten Zusammenarbeit mit der Bürgerpatrouille «Hegnau Süd» zugesprochen. Dabei hat sich die Bürgerpatrouille bereit erklärt, bei ihren Kontrollgängen um ca. 22.00 Uhr darauf zu achten, ob die Musik in der Quartieranlage Steibrugg auch tatsächlich abgestellt worden ist und keine für die Nachbarn störenden Lärmemissionen aus dem Gebäude dringen. Aus diversen Gründen ist eine Zusammenarbeit mit der Bürgerpatrouille «Hegnau Süd» leider nicht zielführend. Somit wird die Vereinbarung vom 6. Januar 2020 zwischen der Politischen Gemeinde Volketswil und der Bürgerpatrouille «Hegnau Süd» nicht verlängert. Die Quartieranlage Steibrugg kann trotz den verschiedenen Reklamationen weiterhin auch an Wochenenden für das Feiern vermietet werden. Neu sollen die Kontrollen durch eine professionelle Sicherheitsfirma erfolgen. Der Sicherheitsdienst würde zwei Kontrollgänge vor Ort vornehmen. Das erste Mal zwischen 21.30 Uhr und 23.00 Uhr und das zweite Mal zwischen 24.00 Uhr und 01.00 Uhr. Damit die Kosten für die Kontrolle gedeckt sind, wird ab 1. August 2022 bei Belegungen der Quartieranlage Steibrugg am Freitag- und Samstagabend, welche länger als 22.00 Uhr dauern, ein pauschaler Nachtzuschlag von Fr. 80.00 erhoben.

Dauersignalisation

Auf Antrag der Gemeinde wurde am 14. Februar 2002 auf der Winterthurerstrasse, von Illnau herkommend, beim Ortseingang Gutenswil Tempo 60 und vor der Einmündung Römerweg Tempo 50 signalisiert. Mit der neuen Überbauung «green eleven» am Hauflandweg ist nun die Winterthurerstrasse bis zum Ortseingang beidseitig überbaut, womit die Kriterien nach Art. 22 Sig-nalisationsverordnung (SSV) für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (GENERELL 50) ab Ortseingang Gutenswil erfüllt sind. Der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich wird beantragt, die Verschiebung des Signals 2.30.1 (Höchstgeschwindigkeit 50 GENERELL) an den Ortseingang zu verfügen.

Brunnenmeistervertrag

Die Werkkommission schloss am 2. Mai 2005 mit Heinz Petrig einen unbefristeten «Ver-trag für Brunnenmeister» ab und vereinbarte eine entsprechende Stellenbeschreibung für die Funktion des Brunnenmeisters. Die Stellenbeschreibung ist nicht mehr aktuell und auch der Brunnenmeistervertrag ist inhaltlich überholt. Nach einer über 17-jährigen Laufzeit des Brunnenmeistervertrags ist eine Aktualisierung des Pflichtenheftes und des Vertrags angezeigt. Das neue Pflichtenheft lehnt sich stark an die bewährten Bestimmungen des Stellenbeschriebs von 2005 an und basiert auf den SVGW-Richtlinien für ein Brunnenmeister-Pflichtenheft. In diesem sind die Pflichten und Kompetenzen des Brunnenmeisters defi-niert und seine Organstellung geklärt. Der neue Brunnenmeistervertrag basiert auf dem überarbeiteten Pflichtenheft und regelt primär die Entschädigung des Brunnenmeisters. Der Gemeinderat hat den neuen Brunnenmeistervertrag inkl. Pflichtenheft mit der Petrig AG genehmigt.

Wertstoffsammelstelle Hard

Die Schneider Umweltservice AG betreibt seit mehreren Jahren die gemeindeeigene Wertstoffsammelstelle an der Javastrasse. Der Gemeinderat verlängerte im November 2020 den Vertrag mit der Schneider Umweltservice AG bis Ende 2021 mit einer optionalen Verlängerung bis maximal Ende 2022. Die Schneider Umweltservice AG erstellte kürzlich im Industriegebiet Hard ein drittes Recyclingcenter. Eine Verschiebung der gemeindeeigenen Wertstoffsammelstelle in das Gebiet Hard weist verschiedene Vorteile gegenüber dem jetzigen Standort auf. Die Sammelstelle Javastrasse am Rande eines Wohngebietes bietet potenzielle Konflikte, da der Betrieb und die Leerung der Container Lärm generiert. An Spitzentagen staut sich ausserdem der Verkehr an der Javastrasse bis fast zum Kreisel zurück. Leidtragende sind die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Wohnüberbauung, die nur erschwert zu ihren Wohnungen kommen. Mit der Verschiebung der Sammelstelle in das Industriegebiet Hard können beide Schwachpunkte eliminiert werden. Dank der Integra-tion der kommunalen Sammelstelle in das Recyclingcenter vereinfacht sich auch die Logistik. Die Auslagerung der Sammelstelle untersteht den Vorgaben der Submissionsverordnung. Bei der durchgeführten Submission im offenen Verfahren reichte die Schneider Umweltservice AG als einzige Anbieterin eine Offerte für den Betrieb einer Sammelstelle ein. Bei einer Verlegung der zentralen Sammelstelle Javastrasse in die Hard reduziert sich der Aufwand zu Lasten der Spezialfinanzierung Abfall um jährlich rund Fr. 43'400.00 bei einer leicht ausgebauten Betriebsdauer von 40 Stunden (statt 36,5 Stunden wie an der Javastrasse). Gegenwärtig würden sich die jährlichen Betriebskosten dank der über-durchschnittlich hohen Wertstofferlösen auf rund Fr. 80'000.00 beschränken. Realistisch dürfte ein durchschnittlicher Aufwand von rund Fr. 100'000.00 pro Jahr sein. Aus den oben genannten Gründen bewilligt der Gemeinderat den Vertrag mit der Schneider Umweltservice AG. Die submissionsrechtliche Arbeitsvergabe für die «Bring-Sammlung Separatabfälle Gemeinde Volketswil» erfolgt zum indexierten Preis von Fr. 128'400.00 ebenfalls an die Schneider Umweltservice AG. Die Inbetriebnahme der Sammelstelle Hard erfolgt per Anfang Oktober 2022. Die Sammelstelle Javastrasse wird bis Mitte/Ende Januar 2023 weiter betrieben.

Oetenbüel West

ln Anwendung von § 25 QPV werden für den Quartierplan «Oetenbüel West» folgende Zwischenentscheide gefällt:
• Es wird auf die Ausarbeitung von Sonderbauvorschriften oder eines Gestaltungsplans verzichtet.
• Die Landumlegung erfolgt nach Werten.
• Für die Neuzuteilung wird keine Mindestgrösse vorgeschrieben. Der Zwischenstand des 1. Entwurfs des Quartierplans «Oetenbüel West», datiert 20. Juni 2022, wird zuhanden der kantonalen Vorprüfung gemäss § 152 PBG verabschiedet.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

• Yvonne und Marco Bosshard, Winterthurerstrasse 21, Gutenswil; für den Unter-stand / Nord-West Seite geschlossen, an der Winterthurerstrasse 21.2, Gutenswil.
• Bruno Wartmann und Karin Stucki Wartmann, Tomenrain 16, Gutenswil; für die Freibadwärmepumpe, aussen aufgestellt (bereits erstellt), am Tomenrain 16, Gutenswil.
• Hans Wolff, Kirchweg 5, Volketswil; für eine Photovoltaikanlage, am Hofweg 10, Volketswil.

Kreditbewilligungen

• Der Gemeinderat hat den Kredit von Fr. 91'000.00 für die Beschaffung des Fahrzeug-Geräteträgers MIC 70 für die Abteilung Liegenschaften bewilligt. Der Auftrag für die Lieferung des Fahrzeugs erhält die Firma Kärcher, Dällikon.
• Der Objektkredit von Fr. 290'500.00 für die Sanierung Grabenwisstrasse und den Objektkredit von Fr. 4'500.00 für den Ersatz der Kanalisationsdeckel wurden vom Gemeinderat gewährt. Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wird zum Offertpreis von pauschal Fr. 188'200.00 an die Firma Hüppi AG, Dübendorf, vergeben. Die Arbeitsvergabe der Ingenieurarbeiten erfolgt zum Preis von Fr. 26'925.00. Die Firma Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, wird dafür beauftragt.

Ferner hat der Gemeinderat…

• die Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für den Leitungsersatz Erlenwiesenstrasse der Wasserversorgung mit Gesamtkosten von Fr. 392'806.60 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 18'193.40 genehmigt. Die Minderkosten ergaben sich einerseits aufgrund nicht benötigter Reservepositionen für Unvorhergesehenes und anderseits fielen die Instandstellungsarbeiten geringer aus. Ebenfalls wird die Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für die Ergänzung des Kabelnetzes in der Erlenwiesenstrasse mit Gesamtkosten von Fr. 38'171.75 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 3'328.25 bewilligt. Die Minderkosten begründen sich durch nicht benötigte Reservepositionen für Unvorhergesehenes.
• der Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für den Leitungsersatz Industriestrasse 12 der Wasserversorgung mit Gesamtkosten von Fr. 97'289.80 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 8'210.20 genehmigt. Die Minderkosten ergaben sich aufgrund der nicht benötigten Reservepositionen für Unvorhergesehenes.
• für die Kanalsanierung Steinmüri Ost die Abrechnung der Roggensinger Ingenieure AG, Volketswil, mit Gesamtkosten von Fr. 97'097.75 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 4'902.25 genehmigt. Die Minderkosten begründen sich einerseits durch die Gärtnerarbeiten, welche tiefer ausfielen, und andererseits musste die Position Unvorhergesehenes nicht beansprucht werden.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Kantonspolizei Zürich hat am 8. Juni 2022 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Effretikerstrasse in Volketswil durchgeführt. Es wurden gesamthaft 1'588 Fahrzeuge gemessen, wovon 199 zu schnell unterwegs waren. Personelles Arina Khanqa hat ihre Anstellung als Fachfrau Betreuung (40 Prozent) per 30. September 2022 gekündigt. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wünschen Arina Khanqa für die Zukunft alles Gute.

 

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