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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 14. Dezember 2022.

Gemeindeversammlung vom 10. März 2023

Der Gemeinderat hat im März 2021 die Daten für die Gemeindeversammlungen 2023 festgelegt. Unter anderem wurde auf den 10. März 2023 eine ausser­ordentliche Gemeindeversammlung ­fixiert. Mangels entscheidungsreifer Geschäfte wird die Gemeindeversammlung vom 10. März 2023 abgesetzt.

Vorgehen Rückforderung Versorgertaxe

Im November 2015 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass bei ­einer Platzierung von Kindern und Jugendlichen in einem ausserkantonalen Heim, die Versorgertaxe nicht von der Wohngemeinde, sondern vollumfänglich vom Kanton übernommen werden muss. Mit Urteil vom Juni 2016 ist das Bundesgericht zudem zum Schluss gekommen, dass die Versorgertaxe auch bei einer innerkantonalen Platzierung vom Kanton getragen werden muss.

Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPVZH) suchte nach diesen zwei Leiturteilen mit dem Kanton Zürich das Gespräch, wie man die zu viel bezahlten Beiträge an die Gemeinden zurückvergüten könnte. Doch die Bildungsdirektion verwehrte sich einer Lösung. In der Folge haben sich die Gemeinden Regensdorf und Erlenbach in Absprache mit dem GPVZH bereit erklärt, gegen den Kanton Zürich ein Pilotverfahren zu führen und die für die Jahre 2006 bis 2016 bezahlten Versorgertaxen vom Kanton Zürich gerichtlich zurückzufordern. Den anderen Gemeinden empfahl der GPVZH, mittels Rückerstattungsforderung an den Kanton die Verjährungsfrist der Forderung zu unterbrechen.

Basierend auf diesen beiden Entscheiden und der Empfehlung des GPVZH hat die Gemeinde Volketswil beim Kanton im November 2016 die Versorgertaxen von 2006 bis 2016 in der Höhe von ca. Fr. 9 600 000.00 zurückgefordert, um die Verjährungsfrist der Forderung zu unterbrechen. Mit Urteil vom März 2022 hat das Verwaltungsgericht das Begehren der Gemeinden Regensdorf und Erlenbach vollumfänglich gutgeheissen.

Mit Schreiben vom 26. September 2022 informiert die Bildungsdirektion Kanton Zürich in Absprache mit dem Verband der Gemeindepräsidien (GPV) und der Sozialkonferenz des Kantons Zürich über drei mögliche Varianten für die Geltendmachung der Forderungen:

Variante 1: Effektive Rückforderung

Variante 2: Teilpauschalierte Rückforderung

Variante 3: Gesamtpauschalierte Hochrechnung

Der Gemeinderat genehmigt für das Jahr 2006 die Variante 2 und für die Jahre 2007 bis 2016 und 2018 bis 2021 die Variante 1 für die Abwicklung der Rückforderung der Versorgertaxe. Die Kosten für das Jahr 2017 hat der Kanton bereits übernommen. Sollte während der Abwicklung der Rückforderung der Versorgertaxe festgestellt ­werden, dass sich wider Erwarten eine andere Variante für die Gemeinde­verwaltung Volketswil als lukrativer erweist, wird dem Ressortvorsteher Soziales und der Abteilungsleiterin Soziales und Gesellschaft die Bewilligung erteilt, sich gemeinsam für eine andere Variante zu entscheiden.

Amtliches Publikationsorgan

Die Gemeindeversammlung stimmte am 15. Juni 2018 der Einführung der Volketswiler Nachrichten als Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Volketswil zu. Die neue Vertragspartnerin Lokalinfo AG, Zürich, wurde auf den 1. Januar 2019 verpflichtet. Die Lokalinfo präsentierte ein integriertes Konzept bestehend aus einem Printprodukt, einer Website und einer App. Während die gedruckte Zeitung alle zwei Wochen jeweils am Freitag erscheint, können online laufend redaktionelle Berichte publiziert werden. Die amtlichen Publikationen der Gemeinde werden online jede Woche am Freitag aufgeschaltet und in der Printausgabe im Zwei-Wochen-Rhythmus selektiv abgedruckt. Dieses Konzept hat sich bewährt.

Eine Neuheit in der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verlag stellte die Bildung eines Redaktionsaus­schusses dar. Er soll die Mitsprache und Mitgestaltung der Bevölkerung bei der Ausge­staltung der «Volketswiler Nachrichten» gewährleisten. Die Wahl des Gremiums erfolgt durch den Gemeinderat auf ein Jahr. Das Präsidium wird aus den eigenen Reihen ebenfalls für ein Jahr bestimmt. Der Redaktionsausschuss besteht aus maximal zwölf Mitgliedern.

Im Laufe der ersten zwei Jahre wurden verschiedene Veränderungen über den Redaktionsausschuss initiiert wie beispielsweise das redaktionelle Konzept, die Online-Darstellung der amtlichen Publikationen, die Bestattungsanzeigen in Print- und Online-Ausgabe, die Qualität der App sowie die Schriftgrösse in der Printausgabe. Die Bevölkerung scheint mit den «Volketswiler Nachrichten» weitgehend zufrieden zu sein, was aus den Voten der Redaktionsausschussmitglieder wie auch an der Absenz kritischer Stimmen von Einwohnerinnen und Einwohnern zu schliessen ist.

Die Vereine fühlen sich durchs Band gut repräsentiert, auch die politischen Parteien. Insgesamt scheint das amtliche Publikationsorgan gut etabliert zu sein in Volketswil. Der Redak­tionsausschuss wird als Gremium von allen Mitgliedern geschätzt als Forum, in dem die Qualität der «Volketswiler Nachrichten» regelmässig konstruktiv thematisiert wird. Das gemeinsame Interesse an einer guten Publikation manifestiert sich an den Sitzungen. Ein weiteres Plus ist die angenehme Zusammenarbeit mit dem Verlag und der Redaktion der Lokalinfo AG. Somit wird das amtliche Publikationsorgan wie bisher weitergeführt.

Denkmalpflege Schmiedgasse 7

Im Jahr 2008 hat der Gemeinderat das geltende kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte letztmals neu festgesetzt. Das Wohnhaus an der Schmiedgasse 7 in Volketswil wurde seinerzeit ins Inventar aufgenommen. Das Gebäude zusammen mit den firstparallelen Umgebungsbauten wird als wichtiger Bestandteil des Ortsbildes zur Schmiedgasse beschrieben. Für das Schaffen der Rechtssicherheit für die jetzige und künftige Eigentümerschaft ersucht der Grundeigentümervertreter die Gemeinde um definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst.

Die Schutzabklärung weist das ehemalige Vielzweckbauernhaus aufgrund seiner bedeutenden ortsbildprägenden Wirkung und dem wichtigen Bestandteil des historischen Ortsbilds an der Schmiedgasse als einen wichtigen bau- und siedlungsgeschichtlichen Zeugen aus. Zum heutigen Zeitpunkt liegt kein konkretes Bauprojekt zu der Liegenschaft Schmiedgasse 7 vor. Um den möglichen Umfang für einen allfällig künftigen Umbau eruieren zu können, war es der Bauherrschaft ein Anliegen diese Abklärungen frühzeitig in die Wege zu leiten. Zwischen Eigentümerschaft und Gemeinde wurde ein verwaltungsrechtlicher Vertrag betreffend Unterschutzstellung abgeschlossen.

Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung)

Am 1. März 2017 ist die Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) in Kraft getreten, mit der die wichtigsten Baubegriffe gesamtschweizerisch harmonisiert werden. Die Änderungen werden in den einzelnen Gemeinden jedoch erst wirksam, wenn diese ihre Bau- und Zonenordnungen (BZO) entsprechend angepasst haben. Seitens des Kantons wird die Einführung der Interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bis Februar 2025 gefordert.

Die neuen formellen Baubegriffe lösen teilweise nur eine Anpassung an den Begrifflichkeiten aus. Gewisse Bezeichnungen haben doch auch eine Auswirkung auf die Bauvorschriften. Die Einführung der neuen Baubegriffe ist aber nicht mit örtlichen Entwicklungs­absichten verbunden. Mit der vorgesehenen Teilrevision der BZO werden ausschliesslich neue Bauzonenkapazitäten geschaffen, die durch die Anwendung der neuen Begriffe entstehen.

Zur Vorbereitung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in der Gemeinde Volketswil wurde der Handlungsbedarf erhoben und eine grobe räumliche Entwicklungsstrategie für die einzelnen Ortsteile ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat das Vorgehen für die Revision der einzelnen Bestandteile der Ortsplanung entwickelt, welches sich in drei Phasen gliedert.

• Phase 1: Grundlagen (MAG, IVHB, Gesamtverkehrskonzept)

• Phase 2: Kommunale Richtplanung

• Phase 3: Revision Nutzungsplanung

Die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bildet zusammen mit der bereits erfolgten Einführung der Mehrwertabgabe (MAG) und der Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzeptes (GVK) die erste Phase der Ortsplanungsrevision. Diese Phase bildet die Grundlage für die Erarbeitung des kommunalen Richtplans und der Nutzungsplanungsrevision (Bau- und Zonenordnung). Somit erhält die Gemeinde ein Baugesetz, das der aktuellen übergeordneten Rechtsgrundlage entspricht. Der vorliegende Entwurf der Teilrevision wurde zur Vorprüfung der Baudirektion des Kantons Zürich eingereicht. Die Baudirektion hat zur vorliegenden Teilrevision Stellung genommen. Die vorgenommenen Änderungen wurden als sorgfältig erarbeitet und als sachgerecht beurteilt. Die verlangten redaktionellen Anpassungen wurden bereits vorgenommen.Der Entwurf «Teilrevision der Bau- und Zonenordnung; Umsetzung der interkantonalen Harmonisierung der

der Baubegriffe (IVHB)» bestehend aus der Bau- und Zonenordnung (Synopse) und dem Planungsbericht ist zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 PBG verabschiedet worden.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

• Akara Property Development 1 KmGK, c/o Akara Development AG, Alpenstrasse 15, Zug; für den Abbruch des Vielzweckbauernhauses sowie den Neubau des Mehrfamilienhauses, an der Zürcherstrasse 3, Hegnau, Volketswil.

• Roger Bernet, Sonnenweg 5, Kindhausen, Volketswil; für den Neubau der Unterniveaugarage sowie den Ersatzbau des Pools am Sonnenweg 5, Kindhausen, Volketswil.

• Rheinische Grundbesitz AG, Steinackerstrasse 28, Kloten; für die Umnutzung der Lagerhalle für den Mieterausbau mit Lager im Erdgeschoss, Büro- und Personalräume im 1. Obergeschoss sowie die Erstellung einer Photovoltaik­anlage an der Südwest-Fassade, an der Hölzliwisenstr. 12, Zimikon, Volketswil.

Personelles

Aksel Neumeyer wird per 20. Februar 2023 als Betriebsleiter Schwimmbad Waldacher (100 Prozent) angestellt. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung heissen Aksel Neumeyer herzlich willkommen.

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