Auf jenem zirka 35 Meter breiten Grundstück Kat. 8146 ist nun eine Überbauung mit zwei Mehrfamilienhäusern (20 Wohnungen) geplant, welche wie eine Faust aufs Auge zwischen die beiden Sektoren der ortsbildprägenden K1-Zone passt. In der Annahme, dass eine Bauordnung mit Zonenplan einer harmonische Entwicklung einer Ortschaft dienen sollte, stelle ich fest, dass dieser planerische Ausreisser dem Dorfcharakter von Gutenswil total widerspricht Ich bin auch Eigentümer von zirka 3000 Quadratmeter anstossendem Land, bin auch Vermieter und habe somit nichts gegen einen angemessenen Ertrag aus Landbesitz. Dies aber bitte mit Mass und Vernunft.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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