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FDP ist für eine Geschäftsprüfungskommission

Erstellt von Michael Wyss, FDP Volketswil | |   Unsere Zeitung

Der Gemeinderat und die Schulpflege unterbreiten an der Gemeindeversammlung vom kommenden Freitag den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Totalrevision der Gemeindeordnungen zur Vorberatung. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Vernehmlassungen haben die beiden Exekutiven beschlossen, die vorberatende Gemeindeversammlung beizubehalten, was die FDP sehr begrüsst. Wir haben uns in unserer Vernehmlassungsantwort aber auch dafür ausgesprochen, dass in Volketswil zukünftig statt einer reinen Rechnungsprüfungskommission (RPK) eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) eingeführt werden soll.

In Volketswil, einer Gemeinde mit über 18'000 Einwohner, nimmt, von Urnenabstimmungen abgesehen, noch immer die Gemeindeversammlung und nicht ein Parlament die Legislativ-Funktion wahr. Die FDP schätzt diese Form der direkten Demokratie sehr, da alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger so die Möglichkeit haben, sich direkt zu den einzelnen Geschäften zu äussern und Anträge zu stellen. Die RPK nimmt in dieser Organisationsform heute schon eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen der Exekutive (Gemeinderat) und der Legislative ein. Sie prüft im Auftrag der Stimmbevölkerung die ihr vorgelegten Geschäfte auf:

- Finanzrechtliche Zulässigkeit
- Rechnerische Richtigkeit
- Finanzielle Angemessenheit

Die Prüfung, wie auch das Antragsrecht der RPK, ist somit aber auf rein finanzielle Aspekte beschränkt. Eine sachliche Prüfung eines Geschäfts ist gesetzlich für eine RPK nicht vorgesehen, dafür muss die Geschäftsprüfungskommission eingeführt werden. So kann eine RPK zum Beispiel bei einem Baukredit überprüfen, ob dieser rechnerisch richtig und finanziell angemessen ist, also sich die Gemeinde dies leisten kann. Es ist ihr aber nicht möglich, sachlich das Geschäft zu prüfen, also zum Beispiel Auskunft darüber zu verlangen, welche Varianten geprüft wurden, wieso zum Beispiel eine Teurere gewählt wurde, ob der gewählte Standort geeignet ist, usw.

Leider sind in der Praxis die Grenzen finanzieller Angemessenheit und sachlicher Prüfung auch nicht immer so eindeutig. Eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission würde zusätzlich folgende drei Aufgaben und Kompetenzen erhalten:

  • Prüfung der Geschäftsführung; Eine ständige Prüfung, wo die RGPK einen (selbstbestimmten) Bereich der Verwaltungstätigkeit überprüft zum Beispiel werden Submissionsverfahren korrekt durchgeführt, entspricht die Einbürgerungspraxis den rechtlichen Vorgaben, etc.). Ergebnis ist ein Bericht an die Gemeindeversammlung mit nicht verbindlichen Handlungsempfehlungen an den Gemeindevorstand.
  • Prüfung des Geschäftsberichts auf Unklarheit, Widersprüche und Lücken
  • Sachliche Prüfung von Geschäften, die der Gemeindeversammlung oder der Urne vorgelegt werden müssen.


Keine "Schattenregierung"

Mit der Einführung einer RGPK stünde der Legislative beziehungsweise der Stimmbevölkerung eine Kommission zur Verfügung, die die Geschäfte umfassender prüfen kann und weitere Kompetenzen gegenüber der RPK erhält. Das Ergebnis ist mehr Transparenz für die Stimmbevölkerung. Dies soll keinesfalls als Misstrauensvotum gegenüber der Exekutive zu verstehen sein. An der bereits heute bestehenden, konstruktiven Zusammenarbeit, wie sie auch vom Gemeindevorstand beziehungsweise der Schulpflege eingeräumt wird, wird sich nichts ändern. Die RGPK wird sich auch nicht in die laufenden Geschäfte der Exekutive einmischen können, sie wird kein Mitgestaltungsrecht haben. Somit entsteht auch nicht wie oft gehört eine «Schattenregierung».

Das Gemeindegesetz sieht erst seit der letzten Revision, welche im 2018 in Kraft getreten ist, vor, dass Versammlungsgemeinden eine RGPK einführen können. In Parlamentsgemeinden ist sie seit jeher vorgeschrieben. Wir müssen uns nun heute überlegen, was für Volketswil in der Zukunft gut ist, unabhängig des aktuell guten politischen Klimas in Volketswil. Ein Parlament bringt einen hohen Aufwand mit sich für die Verwaltung, für die Exekutive, aber auch für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Eine RGPK wird sicher zu einem gewissen Mehraufwand in der Verwaltung führen, welcher aber aus Sicht der FDP tragbar ist. Auch die Behördenentschädigung wird bis auf weiteres gleich hoch bleiben, da diese in einer separaten Verordnung geregelt ist. Ob die RGPK dannzumal mehr Entschädigung erhalten soll, würden am Schluss auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden. Dafür schliesst die RGPK aber eine Lücke zwischen Exekutive und Legislative, die in einer so grossen Versammlungsgemeinde wie Volketswil eher noch grösser als kleiner wird. Sie ist damit eine geeignete und kostengünstige Alternative gegenüber einem Parlament. Die FDP ist überzeugt, dass eine RGPK für Volketswil, für die Exekutive und insbesondere für die Stimmbevölkerung nur Vorteile bringt.

Die FDP wird sich an der Gemeindeversammlung für die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission einsetzen.

Michael Wyss, Präsident FDP Volketswil

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