Ein Betrieb in der Nähe der geplanten Asylunterkunft konnte jedoch die gewünschte Erweiterung aus baurechtlichen Gründen nicht realisieren. Dort war offenbar keine flexible Lösung möglich. Aber wenn die Gemeinde etwas plant, kann man husch, husch etwas umzonen und gleichzeitig noch am Lärmschutz herumschrauben. Dass das Ganze vom Kanton diktiert wird, wirft zudem ein zweifelhaftes Licht auf die hochgelobte Gemeindeautonomie. Die Gemeinden mutieren mehr und mehr zu eidgenössischen und kantonalen Befehlsempfängern und werden zu reinen Vollzugsorganen degradiert.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!