Ein Kompliment gebührt der zuständigen Staatsanwaltschaft, welche keine Mühe gescheut hat, einem zum Unterschreiben genötigten oder betrügerisch verführten gutgläubigen Opfer aus Volketswil zu seinem Recht zu verhelfen, sowie dem Bezirksgericht Uster, das anhand der staatsanwaltlichen Ermittlungen ein Urteil gefällt hat, dem durchaus Präjudiz-Potential zukommt. In diesem Fall war der verurteilte Täter ein kleiner selbständiger Sanitär-Handwerker im Glattal, unter Beihilfe einer kriminellen Umgebung, alle meist ausländischer Herkunft (Zitat "Volketswiler"). Über Massnahmen gegen die kriminelle Beihelfer-Täterschaft wurde nichts berichtet, aber wenn diese im Artikel als kriminelle Umgebung bezeichnet wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch diese Leute ihre gerechte Bestrafung bekommen. Leider viel häufiger sind solche "Abzocker durch gewerblichen Wucher" im IT-Bereich (durch Nutzung von Social Media und Internetshops) und aus dem Ausland tätig. Es ist zu hoffen, dass die Schweizer Rechtsprechung durch internationale Ermittlungs-Abkommen und -Unterstützung auch hier einen besseren Opferschutz erzielen wird. Der Artikel im "Volketswiler" scheint mit durchaus geeignet, die Volketswiler Bevölkerung vor weiterer, krimineller Abzocke mit meist ausländischer Beteiligung zu schützen und gegebenenfalls sich durch Anzeige zu wehren.
Werner Klee, Kindhausen
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