Anmelden | Registrieren

Die AHV - der Generationenvertrag

Erstellt von Heinz Bertschinger, Gutenswil | |   Unsere Zeitung

Im Rahmen der gegenwärtigen AHV-Debatte erlaube ich mir einen weiteren Aspekt zu beleuchten: Den Generationenvertrag. Im Tierreich (soweit ich mich auskenne) sorgen die Eltern für ihren Nachwuchs bis sich dieser selber ernähren kann. Eine spätere Sorge dieser Jungtiere für ihre schwächer werdenden Eltern ist mir unbekannt.

Anders ist die Situation bei uns Menschen. Dort erkennt man selbst in Kulturen die man gene als "primitiv" bezeichnet eine grosse Hochachtung gegenüber den Eltern die gelegentlich bis zu den verstorbenen Ahnen zurückreicht. Aber diese Art von Generationenvertrag setzt Nachwuchhs voraus, was nicht zehn Kinder pro "gebärende" Person bedeutet. Etwas mehr als zwei würden für den Erhalt eines Volkes auch genügen. Diese Art von Generationenvertrag funktioniert bei uns nicht mehr. Wer keinen Nachwuchs grosszieht und die Arbeitslast und die Kosten dafür trägt, hat keinen Anspruch auf eine lohnfinanzierte Altersrente. Ob gewollte oder ungewollte Kinderlosigkeit spielt dabei keine Rolle. Von den erwähnten Ersparnissen hat man so oder so profitiert. Auch ein Blick auf die Realwirtschaft zeigt das gleiche Bild. Die Güter welche man mit den Altersrenten kauft müssen von den arbeitenden Nachkommen produziert werden deren Entwicklung man als Eltern finanziert hat. Die Gleichung: Wenige produzieren - alle konsumieren, geht nicht auf.

Heinz Bertschinger, Gutenswil

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!