Die erwähnten Neubauten entsprechen hinsichtlich Ausmass, Brandschutz, Grenzabstand, Energieeffizienz, usw., sicher den Bauvorschriften. Aber dass die Bauordnung samt Zonenplan auch eine Rücksichtnahhme auf das Ortsbild vorsieht, ist offenbar eine leere Phrase. Mir gefallen die Fassaden der beiden Neubauten nicht. Doch das ist eine Ansichts- und Geschmackssache. Aber noch immer ärgert es mich, dass man beim Bau der "Residenz Vita Futura" stets erklärt hat, (VoNa 16.09.22), dass das Gebäude auf das Erscheinungsbild und auf die Einfügung in die Umgebung Rücksicht genommen hat. Dies wurde bereits bei der ersten öffentlichen Präsentation verkündet. Auch das sehe ich anders und ich will hier nicht um eine Geschmacksfrage streiten. Aber wenn mir das Architekturbüro Schlauri bis heute auf meine Anfrage vom 03.12.22 nicht darlegen kann, mit welchen konkreten Massnahmen auf dieses Ziel hingearbeitet wurde, bleibt diese Aussage eine fauler Spruch, auf welchen die Baubehörden hereingefalllen sind und auf faule Sprüche bin ich allergisch.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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