Wenn ein Wechsel von bisher Tempo 50 auf Tempo 30 (statt 20) für die Sicherheit der Fussgänger kritisch beurteilt wird, kann ich der Argumentation auch nicht folgen. Das ist doch immerhin eine wesentliche Verbesserung. Zudem ist die Frage der Sicherheit nicht in erster Linie eine solche des Vortrittsrechtes sondern eine solche der Vernunft und Toleranz. Die meisten Fussgänger, oder zu Fuss Gehenden um auch wieder einmal zu gendern, verunfallen auf den vortrittsberechtigten Fussgängerstreifen. Und zum Schluss: Wenn sich der Dorfverein für eine Verhinderung des Schleichverkehrs stark machen möchte, sollte er sich intensiver mit einer Neuregelung des Verkehrs zwischen Gutenswil und Freudwil befassen. Davon habe ich bisher aber noch nichts gehört.
Heinz Bertschinger, Gutenswil
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