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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot wird aufgehoben – Vorsicht ist weiterhin geboten (Update)

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Ab Donnerstag, 25. August 2022, 12.00 Uhr, sind das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in der Gemeinde Volketswil wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt aber weiterhin das kantonale Feuerverbot.

Weiterhin herrscht grosse Trockenheit, und die Lage hat sich noch nicht normalisiert. Das Brandrisiko hat sich aber nach den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang vermindert. Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung schätzen die Sicherheitsfachleute die Gefahrenlage so ein, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden kann. Der Gemeinderat Volketswil hat deshalb seine entsprechenden Verfügungen vom 27. Juli 2022 widerrufen. Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter um Wälder herum. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind weiterhin Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Massnahmen gelten immer für den ganzen Kanton und sie können nicht für einzelne Teile des Kantons geändert werden.

Trotz der Aufhebung des Feuerverbots sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:

• Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
• Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
• Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
• Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
• Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss den kommunalen Polizeiverordnungen bis zum 31. Dezember 2022 untersagt.

Die Behörden danken der Bevölkerung für Ihre Mithilfe bei der Brandverhütung.

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