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AHV - wie weiter mit dem solidarischen Gedanken?

Erstellt von Michael Jans, Volketswil | |   Unsere Zeitung

Am 3. März darf man sich zu zwei Vorlagen zur AHV äussern. Dabei ist ein Grundgedanke entscheidend: will man die Vorsorge weiterhin solidarisch geführt haben oder soll jede Person um die Finanzierung ihres Leben kümmern, sobald kein stetiges Einkommen fliesst?

Will man die Vorsorgewerke am Leben erhalten, muss eine 13. AHV abgelehnt werden und die Renteninitiative (mit Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt) annehmen. Ein Ja zur bedingungslosen 13. AHV-Rente bedeutet, dass mehr Geld aus der AHV fliesst als einbezahlt wird. Dieser Gedanke heisst zusammengefasst: «mir interessiert nicht, wer nach mir kommt, was ich und andere Personen vor mir einbezahlt haben soll nur für mich gelten. Fairerweise müsste man keine AHV-Beiträge mehr von den Arbeitenden verlangen. Dieser Gedanke passt, wenn man sich vom Sozialversicherungssystem trennen will. Konsequenterweise muss man akzeptieren, dass Personen, die nicht gut planen können oder sich mit ihrer Lebenserwartung verschätzt haben, in Armut leben. Will man weiterhin eine Chance auf eine AHV-Rente haben, trägt man gut Sorge dafür, dass diese finanziert werden kann. Ob man eine staatliche Vorsorge will oder nicht, spielt die Lebenserwartung eine grundsätzliche Rolle in der Vorsorge. Müsste ich meine Finanzen nach dem Arbeitsleben planen, müsste ich mich zuerst fragen, wann mein Ablaufdatum ist. Solange ich nicht frei entscheide, wann ich aufhöre zu leben, brauche ich einen Richtwert, der sagt, wie gross die Wahrscheinlichkeiten sind, dass ich ein gewisser Alter erreiche. Daraus kann ich dann berechnen, wie viel ich in meinem Portemonnaie brauche, beziehungsweise wie viel ich ausgeben soll, um zumindest am Schluss noch meine Bedürfnisse gerecht werden kann. Genau diese Überlegung mach siech die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Welche Schweiz wollen die Wähler längerfristig sehen? In einer Zeit, in der Personen aus «wirtschaftlichen Gründen» gekündigt werden können oder Personen ohne Selbstverschulden ihr Einkommen und/oder Vermögen verlieren können, bin ich überzeugt, dass eine Sozialversicherung sinnvoll ist und wähle daher NEIN zur 13. AHV-Rente und JA zur Renteninitiative. Bei beiden Initiativen kann man dennoch eine Gemeinsamkeit feststellen: das ursprüngliche Konzept muss überdenkt werden. Darüber lohnt es sich weiter zu debattieren.

Michael Jans, Volketswil

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