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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Dübendorf, Neubau Bundesbasis

Mitwirkung und Anhörung vom 19. März 2021

Gemeinde Wangen-Brüttisellen

Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost

Gesuchsunterlagen:
- Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen
- Umweltverträglichkeitsbericht
- Betriebsreglement

Gegenstand:
Konzentration der militärischen Tätigkeiten nördlich der Piste: Ersatz-neubau für Halle 10, Gesamtsanierung der bestehenden Hallen 11 und 12 sowie Neubau Halle 13, neues Logengebäude, neue Heizzent-rale, Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Hallen 10 und 13, Anpassung Betriebsreglement

Verfahren: 
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungs-verordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren: 
Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fach-behörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmi-gungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP: 
Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 22. März 2021 bis am 5. Mai 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Wangen-Brüttisellen
- Stadthaus Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf
- Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil

Aussteckung / Profilierung:
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrens-gesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maul-beerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden. 
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausge-schlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV). Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind bei der Genehmigungsbehörde einzureichen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

19. März 2021    Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport