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Aufsicht über die Liegenschaftsentwässerung

Kredit als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 9. Februar 2021 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 110‘000.00 (inkl. MWST) für die Aufsicht über die Liegenschaftsentwässerung,
Teilgebiete A3-A7

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 19. bis 25. Februar 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch