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Schulgemeindeversammlung 10. Juni 2022

Schulgemeindeversammlung vom 10. Juni 2022

Die Schulgemeindeversammlung hat am 10. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2021 der Schulgemeinde

Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekus wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§19 Abs. 1 lit. c.i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
    Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Schulgemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
  • innert 30 Tagen für einen ordentlichen Rekurs sowie die Berichtigung des Protokolls.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Das Versammlungsprotokoll mit dem gefassten Beschluss liegt ab Montag, 20. Juni 2022, während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Schulverwaltung, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil zur Einsicht auf.

Schulpflege Volketswil

www.schule-volketswil.ch