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Ersatzneubau PumpwerkSchützenhaus, Kredit als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 24. November 2020 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 230‘000.00 (inkl. MWST) für den Ersatzneubau Pumpwerk Schützenhaus

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 27. November bis 3. Dezember 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Volketswil