Mythenweg 1, 3, 5, Hegnau
Bauherrschaft: BVK Personalvorsorge Kanton Zürich, Obstgartenstrasse 21, 8090 Zürich
Projekt: Aufstockung eines Attikageschosses auf bestehende Mehrfamilienhäuser, Mythenweg 1, 3, 5, Assek.-Nrn. 1699, 1700, Kat.-Nrn. 4542 und 4543, Quartiererhaltungszone (QIII)
Tonackerstrasse 9
Bauherrschaft: David Keist und Silia Kornacher, Bahnhofstrasse 21, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Jansen Architekten AG, Burgstrasse 10, 8610 Uster
Projekt: Umbau und Sanierung Wohnhaus mit Gewerbe, Neubau Photovoltaik-Indach-Anlage und Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Tonackerstrasse 9, Assek.-Nr. 169, Kat.-Nr. 2890, Kernzone (K II)
Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsmittel: Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Pauschalgebühr von Fr. 50.00 verrechnet.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).