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Unterstützung Gemeindereferendum zu KR-Nr. 79b/2017 betreffend Änderung Sozialhilfegesetz (SHG)

Der Gemeinderat Volketswil hat am 4. August 2020 folgenden Entscheid gefällt: Das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 15. Juni 2020 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (KR-Nr. 79b/2017, klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive) wird gestützt auf Art. 28 Ziffer 7 der Gemeindeordnung unterstützt. Es verlangt, dass der Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtstrasse 3, Strasse, 8610 Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch