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Temporäre Verkehrsanordnung

Volketswil, Austrasse

Infolge Neubau des Pflegezentrums ‘In der Au‘ wird an der Austrasse folgende temporäre Verkehrsanordnung erlassen:

Austrasse, zwischen Austrasse 1 bis 18/19:
- Aufhebung der Parkfelder.
- Parkieren verboten (Signal 2.50) beidseits der Strasse

Austrasse ab 18/19:
- Verbot für Lastwagen (Signal 2.07) mit Zusatz ‘Zubringerdienst gestattet'

Diese Anordnung dauert ab Mittwoch, 1.Juli 2020 bis ca. Ende Februar 2023.

Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: gedrängtes Bauprogramm, höhere Arbeits-/Verkehrssicherheit, enge Platzverhältnisse, schnellere Bautätigkeit, bessere Qualität.

 

Gemeindepolizei

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch