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1. Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG

Bauherrschaft: Schneider Umweltservice AG, Seestrasse 1037, 8706 Meilen

Projektverfasser: drei A Architekten GmbH, Seestrasse 1013, 8706 Meilen

Neubau drei Recyclinghallen mit Tiefgarage, Luft/Wasser-Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage, Hardstrasse 21, Kat.-Nrn. 5463 und 5465, Industriezone mit mittlerer Ausnützung (I b), mit Unweltverträglichkeitsprüfung (UVP), öffentliche Auflage

I.    Auf den Parzellen Kat.-Nrn. 5463 und 5465 sind eine Annahmestelle für Private, ein Sortierbereich und Lagermöglichkeiten für Wertstoffe geplant. Gemäss Ziffer 40.7 Abs. a) im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) unterliegen Anlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von mehr als 10'000 t Abfällen pro Jahr der UVP-Pflicht. Insbesondere mit der vorgesehenen Bausperrgutsortierung und der Altholzaufbereitung werden die Kapazitäten von 10‘000 t pro Jahr überschritten. Die Anlage ist somit UVP-pflichtig.

II.   Im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 PBG werden vom 5. – 25. Juni 2020 öffentlich aufgelegt (20 Tage):

  • Baugesuchsunterlagen
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB

III.  Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, Abteilung Hochbau, 2. OG, statt.

IV.  Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefirst (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.