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Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. Juni 2019 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 innert der Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Name und

Vorname

GeburtsdatumBerufAdresseHeimatortPartei

Bertschinger

Pascal

06.06.1996

Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Neuwiesenstrasse 25,

Volketswil

Volketswil,

Dübendorf ZH

SVP

Frei

Patrick

24.06.1967

Sekundarlehrer /

Dr. sc. nat. ETH

Zürcherstrasse 6A,

Volketswil

Diepoldsau SGCVP

In Anwendung von Art. 9 Gemeindeordnung sowie § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Donnerstag, 8. August 2019, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, Volketswil, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Zu beachten ist § 23 GPR, Wohnsitzpflicht. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Am 17. November 2019 wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

Gemeinderat Volketswil

volketswil.ch