Anmelden | Registrieren
Amtliche Anzeige

Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV)

Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV)

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. April 2024 (GRB Nr. 84) das Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV), das per 1. Juli 2024 in Kraft tritt, genehmigt.

Der Beschluss sowie das Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) werden auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht und können ab Online-Publikation (10. Mai 2024) während 30 Tagen dort sowie bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
 

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch