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Aufgabenübertragung innerhalb des Ressorts Sicherheit

Aufgabenübertragung innerhalb des Ressorts Sicherheit; Anhang zumOrganisationsreglement

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2024 beschlossen, dass gewisse Zuständigkeiten vom Sicherheitsvorstand und Gemeinderat der Abteilung Sicherheit stufengerecht zugewiesen werden (GRB Nr. 83).

Diese Aufgabenübertragung wird neu in einer Kompetenzmatrix festgehalten, welche als Anhang das bestehende Organisationsreglement der Politischen Gemeinde Volketswil vom 26. Januar 2021 ergänzt. Die Kompetenzmatrix tritt per 1. Juni 2024 in Kraft.

Der Beschluss sowie die Kompetenzmatrix werden auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht und können ab Online-Publikation (10. Mai 2024) während 30 Tagen dort sowie bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
 

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch