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Auflage Bauprojekte vom 26. April – 16. Mai 2024

Niderweggweg 2, 8605 Gutenswil

Bauherrschaft: Mergim Hasani, Nidereggweg 2, 8605 Gutenswil

 

Projekt: Zwei Luft-/Wasser-Wärmepumpen aussen aufgestellt, bei Vers.-Nr. 2486, Kat.-Nr. 6346, Kernzone II (K II)

Geerenstrasse 7k, Kindhausen, 8604 Volketswil

Bauherrschaft: Andrea und Oliver Jelting, Geerenstrasse 7k, 8604 Volketswil

Projekt: Holz-Sichtschutzwand (bereits erstellt), bei Vers.-Nr. 2894, Kat.-Nr. 7347, Wohnzone zweigeschossig mit Gewerbeanteil (WG2/45)

Geerenstrasse 7e, Kindhausen, 8604 Volketswil

Bauherrschaft: Ivan und Sandra Bellido, Geerenstrasse 7e, 8604 Volketswil

Projekt: Erstellung Sichtschutzwände (bereits erstellt), und Neubau Mauer aus Steinquader entlang Geerenstrasse, bei Vers.-Nr. 2893, Kat.-Nr. 7346, Wohnzone zweigeschossig mit Gewerbeanteil (WG2/45)

Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).