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Neue Gebühr Zentrale Raumvergabe

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. März 2024 (GRB Nr. 55) eine neue Gebühr (Rechtserlass Gebührentarif) «Nachtzuschlag für die Quartieranlage Kindhausen» festgesetzt, welche per 1. Mai 2024 in Kraft tritt.

Der Beschluss sowie die neue Gebühr können ab Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch (28. März 2024) während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Liegenschaften, eingesehen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Donnerstag, 28. März 2024 massgebend.