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Natur- und Heimatschutz Unterschutzstellung ehemaliges Bauernhaus (Vielzweckhaus); Vers.-Nr. 257, (Inv.-Nr. 160), Kat.-Nr. 554 mit verwaltungsrechtlichem Vertrag (Schutzvertrag)

Der Gemeinderat hat am 19. März 2024 beschlossen:

Das ehemalige Bauernhaus Vers.-Nr. 257, Chilegass 10/12, 8604 Volketswil, Kat.-Nr. 554, wird unter Schutz gestellt. Die Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d) PBG erfolgt mit verwaltungsrechtlichem Vertrag.

Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, zur Einsichtnahme auf.

Frist: 32 Tage / Aktenauflage: 28. März – 29. April 2024

30. Tag fällt auf einen Samstag. Auflage um 2 Tage verlängert bis Montag.

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich beizulegen. Materielle und for­melle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Hochbau