Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Betrifft: 8604 Volketswil
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projektes durchgeführt.
Der Projektperimeter Pfäffikerstrasse erstreckt sich ab Ausgangs Volketswil bis zum Gutenswilerkreisel. In diesem Bereich soll die Radweglücke mit dem Neubau eines Radweges geschlossen werden. Die Anbindung an das Radwegnetz erfolgt über ein Eingangstor (Volketswil) sowie Ab- und Auffahrten zum Gutenswilerkreisel.
Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
- Fussgänger- und Radübergänge inklusive Schutzinsel
- Eingangstor Einfahrt Volketswil
- Anbindung Gutenswilerkreisel
Durchführende Stelle
Tiefbauamt Kanton Zürich
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 16. Februar bis 18. März 2024 während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Volketswil zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18. März 2024
Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich