Anmelden | Registrieren
Amtliche Anzeige

Vorübergehende Verkehrsanordnung

Vorübergehende Sperrung der Ischlag- und Brugglenstrasse

Das kantonale Tiefbauamt beabsichtigt, ab März 2024 bis Frühjahr 2026 die Landenberg- / Effretikerstrasse zwischen Bietenholz und Schwimmbadstrasse zu sanieren. Diese Baustelle wird zu Ausweichverkehr auf die Ischlag- und die Brugglenstrasse führen. Beide dieser Strassen sind aufgrund ihres Ausbaugrads nicht geeignet, substanziellen Mehrverkehr zu übernehmen. Daher ergehen folgende Verkehrsvorschriften:

 

Ischlagstrasse von März 2024 bis Frühjahr 2026
Signal:Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit Zusatz «Land- und Forstwirtschaft gestattet».

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, ist in beide Richtungen verboten:
Zwischen Chüestelliweg (Volketswil) und Feldstrasse (Bisikon)

 

BrugglenstrasseMärz 2024 bis Frühjahr 2026
Signal:Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) mit Zusatz «Land- und Forstwirtschaft gestattet».

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, ist in beide Richtungen verboten:
ab Einbieger, Waldhütte Volketswil Ischlag und Ende Gemeindegebiet Volketswil in Richtung Bisikon.

 

Die Verkehrsanordnungen werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen die vorliegende Verfügung kann, von der amtlichen Publikation an gerechnet, beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, innert 30 Tagen schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Damit die Bauarbeiten termingemäss begonnen werden können, wird dem Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Die Verfügung sowie Übersichtspläne zum geplanten Vollzug der Verkehrsanordnung können auf der Webseite der Gemeinde Volketswil sowie in der Onlineausgabe der Volketswiler Nachrichten eingesehen werden.

 

Abteilung Sicherheit

Gemeindeverwaltung Volketswil

volketswil.ch