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Kommunale Richtplanung; Revision kommunaler Richtplan Siedlung und Landschaft

öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 29. November 2023 beschlossen:

Die Revision des kommunalen Richtplans Siedlung und Landschaft im Sinne von § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) wird zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Planauflage
Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 19. Januar und endet am 18. März 2024. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf
www.volketswil.ch(à Information à Projekte à Ortsplanung) eingesehen werden.

Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Teilrevision schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 18. März 2024 (Datum Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Volketswil zu richten. Über die nicht berücksichtig­ten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden (§ 7 PBG).

Gemeinderat Volketswil