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Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026; Definitive Wahlvorschläge

Nach Ablauf der zweiten Frist von sieben Tagen für die Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (Personen in alphabetischer Reihenfolge):

Schulpräsident/in
1. Fehr, Raffaela, weiblich, 29.01985, von Bachenbülach ZH und Berg am Irchel ZH, wohnhaft Schmiedgasse 19, 8604 Volketswil, Betriebsökonomin BSc, neu, FDP

Mitglied der Schulpflege
1. Hürlimann, Gabriel, männlich, 10.11975, von Walchwil ZG, wohnhaft Blattenstrasse 26, 8605 Gutenswil, Flugverkehrsleiter, neu, SVP
2. Kunz, Rolf, männlich, 21.08.1963, von Wald ZH, wohnhaft Lindenstrasse 10, 8604 Volketswil, Fahrdienstmitarbeiter im öffentlichen Verkehr (Buschauffeur), neu, parteilos
3. Lombardi, Janine, weiblich, 31.07.1979, von Maur ZH und Airolo TI, Poststrasse 12, 8604 Volketswil, Primarlehrerin, neu, parteilos
4. Walton Wohlgensinger, Deborah, weiblich, 001.1970, von Zürich ZH, wohnhaft Neuwiesenstrasse 20, 8604 Volketswil, Juristin, neu, Die Mitte

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bezüglich der Wahl des Präsidiums gegeben. Die stille Wahl erfolgt durch den Gemeinderat am Dienstag, 9. Januar 2024.

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR für das Mitglied der Schulpflege sind nicht erfüllt. Am Sonntag, 3. März 2024, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Gemäss § 84 a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Es müssen somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden. In Anwendung von § 84 a Abs. 2 können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang (13. März 2024) bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen werden oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 22. Dezember 2023, massgebend.

Freitag, 22. Dezember 2023

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch