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Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026; Ansetzung 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 13. Oktober 2023 sind für die Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 innert der Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Schulpräsident/in
Fehr, Raffaela, weiblich, 29.01.1985, von Bachenbülach ZH und Berg am Irchel ZH, wohnhaft Schmiedgasse 19, 8604 Volketswil, Betriebsökonomin BSc, neu, FDP

Mitglied der Schulpflege
Kein Wahlvorschlag eingetroffen

In Anwendung von Art. 10 Schulgemeindeordnung Volketswil sowie § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine zweite Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 15. Dezember 2023, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Vorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8304 Volketswil, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede Person, die in der Gemeinde Volketswil stimmberechtigt ist und den Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen der Gemeinde Volketswil unter Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.

Es hat sich bereits herausgestellt, dass gemäss § 54 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl für das Mitglied der Schulpflege nicht erfüllt sind. Am Sonntag, 3. März 2024, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.

Sofern bezüglich der Wahl des Präsidiums nach Ablauf der zweiten Frist die Bestimmungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erfolgt die stille Wahl durch den Gemeinderat. Sind die Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, findet analog zur Wahl für das Mitglied der Schulpflege eine Urnenwahl statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 8. Dezember 2023 massgebend.

Freitag, 8. Dezember 2023

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch