Pfäffikerstrasse 2b, Pfäffikerstrasse 2a
Bauherrschaft: Architektengemeinschaft Heinz Hoerner und Toni Cherti, Hegibachstrasse 44, 8032 Zürich
Projekt: Sanierung und Umbau bestehende Wohnhäuser, Vers.-Nrn. 1495 und 208, Kat.-Nrn. 4651 und 4356, Kernzone I (K I), Inv.-Nr. 122
Alte Bergstrasse 1, Kindhausen
Bauherrschaft: Pascal Vieser Schulthess und Barbara Schulthess, Alte Bergstrasse 1, 8604 Volketswil
Projektverfasser / Vertretung: Schindler & Scheibling AG, Aathalstrasse 88, 8610 Uster
Projekt: Projektänderung zum Anbau an bestehendes Wohnhaus, Vers.-Nr. 554, Kat.-Nr. 7049, Kernzone I (K I), Inv.-Nr. 402
Römerweg 29 und 31, Gutenswil
Bauherrschaft: Karin und Erik Ringvold, Obersecki 1, 6318 Walchwil
Projekt: Energetische Fassadensanierung mit Fenster- und Haustürersatz, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Vers.-Nr. 1506, Kat.-Nr. 3994, Kernzone II (K II)
Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).