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Auflage Bauprojekte vom 10. - 30. November 2023

Pfäffikerstrasse 2b, Pfäffikerstrasse 2a

Bauherrschaft: Architektengemeinschaft Heinz Hoerner und Toni Cherti, Hegibachstrasse 44, 8032 Zürich

Projekt: Sanierung und Umbau bestehende Wohnhäuser, Vers.-Nrn. 1495 und 208, Kat.-Nrn. 4651 und 4356, Kernzone I (K I), Inv.-Nr. 122

Alte Bergstrasse 1, Kindhausen

Bauherrschaft: Pascal Vieser Schulthess und Barbara Schulthess, Alte Bergstrasse 1, 8604 Volketswil

Projektverfasser / Vertretung: Schindler & Scheibling AG, Aathalstrasse 88, 8610 Uster

Projekt: Projektänderung zum Anbau an bestehendes Wohnhaus, Vers.-Nr. 554, Kat.-Nr. 7049, Kernzone I (K I), Inv.-Nr. 402

Römerweg 29 und 31, Gutenswil

Bauherrschaft: Karin und Erik Ringvold, Obersecki 1, 6318 Walchwil

Projekt: Energetische Fassadensanierung mit Fenster- und Haustürersatz, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe, Vers.-Nr. 1506, Kat.-Nr. 3994, Kernzone II (K II)

Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).