Sunnebüelstrasse 40, Hegnau
Bauherrschaft: Keith Hauser, Ifangstrasse 31, 8604 Volketswil
Projektverfasser: Abegg Haustechnik AG, Geerenstrasse 25, 8604 Volketswil
Projekt: Luft-/ Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung; Inv.-Nr. 357, Vers.-Nr. 1280, Kat.-Nr. 3547, Quartiererhaltungszone (Q)
Javastrasse 8, Hegnau
Bauherrschaft: TEXAID Textilverwertungs AG, Militärstrasse 1, 6467 Schattdorf
Projektverfasser: Martinez Architekturstudio AG, Quellenstrasse 31, 8005 Zürich
Projekt: Neubau Umschlagplatz mit Rampe und Gittertor, Vers.- Nr. 837, Kat.-Nr. 6663, Zone für öffentliche Bauten (Oe)
Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).