Nübruchweg 40, Gutenswil
Bauherrschaft: Bruno Gertsch, Nübruchweg 40, 8605 Gutenswil
Projekt: Sanierung bestehende Blocksteinmauer durch Granitstein-Blocksteinmauer, Erstellung Lärmschutzwand, Vers.- Nr. 2372, Kat.- Nr. 6085, Wohnzone eingeschossig (W1/30)
Nübruchweg 42, Gutenswil
Bauherrschaft: Laura Lombriser, Nübruchweg 42, 8605 Gutenswil
Projektverfasser: Kaiser Gartenbau GmbH, Rennweg 36, 8704 Herrliberg
Projekt: Erstellung einer Blocksteinmauer und einer Lärmschutzwand, Vers.-Nr. 2603, Kat.- Nr. 6515, Wohnzone eingeschossig (W1/30)
Feldhofstrasse 31, Hegnau
Bauherrschaft: KIMI Krippen AG, Hagenholzstrasse 83, 8050 Zürich
Projektverfasser: Rothen Architektur GmbH, Lagerplatz 21, 8400 Winterthur
Projekt: Umnutzung von Erdgeschosswohnung zur Kinderkrippe, Vers.-Nr. 3242, Kat.- Nr. 7795, Wohnzone dreigeschossig mit Gewerbeanteil (WG3/55)
Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).