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Bürgerrechtsreglement Gemeinde Volketswil

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. August 2023 (GRB Nr. 197) das kommunale Bürgerrechtsreglement teilrevidiert und Art. 5 des Reglements (Erhebungsbericht, Einbürgerungsgespräche) angepasst. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Juli 2023 in Kraft. Die Einbürgerungsgebühren (Rechtserlass Gebührentarif) werden mit separatem Beschluss angepasst.

Der Beschluss sowie das Reglement können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, bezogen werden. Ebenso liegen der Beschluss und die Akten dort zur Einsichtnahme auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

 

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch