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Auflage Bauprojekte vom 23. Juni – 13. Juli 2023

Im Gässli 3, Hegnau

Bauherrschaft: Thomas und Nadja Brauch, Im Gässli 1, 8604 Volketswil

Projekt: Abbruch bestehende Liegenschaft und Lagergebäude, Vers.-Nrn. 864 und 477, Neubau Mehrfamilienhaus, Luft-/Wasser-Wärmepumpe, Photovoltaik-Indachanlage, Kat.-Nrn. 2247 und 2906, Kernzone I (K I)

Sagirain 2, Gutenswil

Bauherrschaft: Marlies Petrig, Unterdorfstrasse 9, 8605 Gutenswil

Projektverfasser: Kurtisi AG, Industriestrasse 13, 8625 Gossau

Projekt: Zwei Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Aussenaufstellung, Inv.-Nrn. 210 und 211, bei Vers.-Nr. 73, Kat.-Nr. 180, Kernzone I (K I)

bei Nübruchweg 6, Gutenswil

Bauherrschaft: Marilena und Yves Stänz-Keller, Nübruchweg 6, 8605 Gutenswil

Projektverfasser / Vertretung: Die Gartenprofis AG, Grendelbachstrasse 33, 8307 Effretikon,

Projekt: Neubau Hochbeet und Mauer, bei Vers.-Nr. 2200, Kat.-Nr. 5895, Wohnzone eingeschossig (W1/30)

Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).